Die Abgeltungssteuer steht vor der Tür! – Was Sie wissen sollten.

 Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitaleinkünfte, die im Privatvermögen erzielt werden. Diese betrifft Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Der Satz der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent und kommt ab dem 1. Januar 2009 zum Tragen. Zusätzlich müssen jeweils Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abgeführt werden.
 Wen betrifft die Abgeltungssteuer?

Von der Abgeltungssteuer betroffen sind alle Geldsparer, Aktien-, Zertifikate- und Fondsanleger, die daraus Einnahmen erzielen.
 Allgemeine Änderungen durch die Abgeltungssteuer

Bisher waren für Ledige 750 Euro an Kapitaleinkünften per anno steuerfrei, zudem gab es eine Werbekostenpauschale von 51 Euro, für Ehepaare verdoppeln sich die jeweiligen Freibeträge, weitere Werbungskosten konnten zusätzlich abgezogen werden.
Verluste die innerhalb einer Spekulationsfrist erzielt wurden, können nur mit Gewinnen vom gleichen Zeitraum verrechnet werden.

Ab dem 01.01.09 werden die bisherigen Freibeträge zu einem Sparer-Pauschalbetrag zusammengefasst, dieser beträgt für Ledige 801 Euro sowie das Doppelte für Ehepaare, somit 1.602 Euro. Die Abrechnung von Werbekosten entfällt komplett, jedoch können bei Veräußerung anfallende Zusatzkosten abgezogen werden.
Unabhängig von den jeweiligen Fristen sind Gewinne steuerpflichtig, Verluste sind mit Kapitalerträgen verrechenbar. Bei Aktien können Verluste allerdings nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
Bis Ende 2008 aufgelaufene Altverluste können nach einer Übergangsregelung bis 2013 noch mit neuen Gewinnen verrechnet werden.
 Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Ihre Finanzprodukte
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€uro am Sonntag Dossier

Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer: Unerbittlich tickt die Uhr
13.06.2008


Pünktlich zum 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Was der komplette Systemwechsel bei der Besteuerung von Kapitalanlagen für Privatanleger bedeutet. Die Grundlagen der Reform, die Auswirkungen auf einzelne Finanzprodukte von A(ktien) bis Z(ertifikate), die Ausweichstrategien.

Bild: stormpic/ aboutpixel.de

Die Abgeltungssteuer in Europa

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  Finnland
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  Tschechien
  Polen
  Belgien

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

 Vorteile ab 01.01.09
Die Bank führt die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab, somit müssen Anleger ihre Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Im Ausland realisierte Kapitalerträge sind aber weiterhin in der Steuererklärung anzugeben, sodass das Finanzamt die Abgeltungsteuer erheben kann. Anleger mit einem hohen individuellen Einkommenssteuersatz kommen mit dem pauschalen Abgeltungssteuerabschlag von 25 Prozent mitunter besser davon. Die Spekulationsgewinnbesteuerung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten entfällt, somit werden kurzfristige Aktiengeschäfte steuerlich besser gestellt.
Wenn der persönliche Einkommenssteuersatz des Anlegers unter dem Satz der Abgeltungssteuer von 25 Prozent liegt, besteht die Möglichkeit, das alte Besteuerungsverfahren nach dem individuellen Steuersatz zu wählen. Dies läuft allerdings wieder über die Steuererklärung – die Differenz wird dem Anleger vom Finanzamt zurückerstattet.
 Nachteile ab 01.01.09
Erzielte Kursgewinne müssen von nun an versteuert werden. Bei Fonds liegt der Nachteil in der vollen Besteuerung von Dividenden, die nach bisherigem Recht nur mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Zudem werden aufgrund des Wegfalls der Spekulationsgewinnbesteuerung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten zwar kurzfristige Aktiengeschäfte steuerlich besser gestellt, der langfristige Vermögensaufbau durch Aktien- und Aktienfonds muss jedoch einen größeren Abschlag hinnehmen.
 Berücksichtigung von Verlusten
Gewinne und Verluste werden zunächst von der Bank verrechnet, wobei Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können. Falls unter dem Strich ein Verlust generiert wurde, kann dieser auf das nächste Jahr übertragen oder bis zum 15. Dezember des aktuellen Jahres bescheinigt und somit mit Kapitaleinkünften bei anderen Banken oder auf die Folgejahre angerechnet werden. Für Verluste, welche vor dem 1. Januar 2009 aufgelaufen sind, gilt eine Übergangsregelung. Diese können bis zum Jahr 2013 verrechnet werden. Die Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist indes nicht möglich.




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