Hannover (aktiencheck.de AG) - Constantin Rohrbach, Analyst der Nord LB, empfiehlt weiterhin, die Aktie der Deutschen Börse AG (ISIN DE000A1KRND6/ WKN A1KRND) (z.U.e.S) zu halten.
Die Wahrscheinlichkeit für das Scheitern der geplanten Fusion von Deutsche Börse AG und NYSE / Euronext (ISIN US6294911010/ A0MLCE) habe zugenommen, nachdem das hessische Wirtschaftsministerium die Ablehnung des Vorhabens signalisiert habe. Aber auch die EU-Kommission für Wettbewerbsrecht habe angedeutet, dass sie dem Zusammenschluss nicht zustimmen wolle.
Allerdings wolle das hessische Ministerium erst nach einem Votum der EU-Behörde ihr Urteil fällen. Dort hätten sich dem Vernehmen nach immerhin schon 25 der 27 EU-Kommissare gegen die Fusion ausgesprochen. Dem Wortlaut des Börsengesetzes folgend, müsse das hessische Ministerium sicherstellen, dass eine angemessene Fortentwicklung des Börsenplatzes Frankfurt sichergestellt sei. Die Fusions-Planungen sähen jedoch vor, dass die Frankfurter Börse künftig über eine Holding-Gesellschaft in Amsterdam durch einen Gewinnabführungsvertrag beherrscht werde.
Nach Auffassung der Analysten gehe das mögliche Veto gegen das Großprojekt interessanterweise auf das hessische Wirtschaftsministerium zurück, das sich Sorgen um den Börsenstandort Frankfurt mache. Aus Analystensicht würden die Fusionspartner kein verbessertes Angebot bis zum 9. Februar mehr vorlegen. Der Kern der ministerialen Bedenken, der Gewinnabführungsvertrag mit der niederländischen Holding, stehe für die Projektpartner nicht zur Disposition.
Die Analysten würden eine geplatzte Fusion, insbesondere mit Blick auf die Deutsche Börse AG, als nicht tragisch erachten, da sie erst von mittelfristig erreichbaren Skaleneffekten ausgehen würden. Vielmehr sähen sie das Risiko, dass es dem Frankfurter Finanzplatz ähnlich ergehen könne, wie seinerzeit dem Standort Paris nach der Fusion der NYSE mit der Euronext.
Die Analysten der Nord LB empfehlen deshalb bei einem von 42 EUR auf 43 EUR angehobenen Kursziel, die Aktie (z.U.e.S.) der Deutschen Börse AG zu halten. (Analyse vom 31.01.2012) (31.01.2012/ac/a/d)