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Tipp24 kaufen (SES Research GmbH)
Tipp24 habe am 05.05.2008 die Zahlen für das abgelaufene Quartal berichtet.
Seit dem 01.01.2008 schreibe der Glücksspielstaatsvertrag vor, dass sich Kunden, die Online-Lotto spielen würden, 6 Wochen nach Online-Anmeldung per PostIdent-Verfahren registrieren müssten. Damit sei die Neukundengewinnung deutlich erschwert worden. Hinzu komme, dass im ersten Quartal einmalig nur diejenigen Neukunden gezählt werden könnten, die sich in den ersten 6 Wochen online anmelden würden.
Unter Berücksichtigung dieser beiden Fakten seien 33 Tsd. gemeldete Neukunden (SESe: 16 Tsd.) als stark zu bezeichnen. Tipp24 erwarte für das Gesamtjahr 2008 gerade einmal 100 Tsd. Neuregistrierungen. D. h. - davon seien bereits mehr als 30% im ersten Quartal 2008 gewonnen worden. Neben der erschwerten Neukundengewinnung habe Tipp24 die Produkte von Oddset (Sportwetten) sowie Keno einstellen müssen. Vor diesem Hintergrund sowie der Abwesenheit eines großen Lotto-Jackpots im ersten Quartal 2008 habe sich das Transaktionsvolumen (EUR 86 Mio.; +26% yoy) hervorragend entwickelt.
Aufgrund der erschwerten Bedingungen betreffend der Neuregistrierung seien die Kundenakquisitionskosten von durchschnittlich EUR 23 bis EUR 27 je Kunde in 2007 auf EUR 78 angestiegen (bezogen auf PostIDent-Registrierungen). Die Marketingkosten seien entsprechend um knapp 30% auf EUR 3,3 Mio. gestiegen. Trotz der gestiegenen Akquisitionskosten pro Kunde habe die EBIT-Marge beeindruckend auf 32% gesteigert werden können.
Das Konzern-EBIT von EUR 2,7 Mio. werde durch Rechtsberatung sowie Auslandsexpansion beeinflusst: Aufgrund der rechtlichen Problematik würden die Beratungskosten derzeit auf einem hohen Niveau liegen. Darüber hinaus dürfte das Quartal von ca. EUR 0,6 Mio. Anlaufkosten für den Markteintritt UK beeinflusst sein. Beide Posten zusammen hätten bei knapp EUR 1,7 Mio. (+61% yoy) gelegen.
In der Online-Vermittlung dürfte Tipp24 weitere Marktanteile gewonnen haben. Diese sollten im ersten Quartal 2008 bei ca. 60% bis 70% gelegen haben.
Ein einstweiliger Rechtsschutz sei in 2009 wahrscheinlich: Nach dem Glücksspielstaatsvertrag müsste Tipp24 in Deutschland den Online-Lottovertrieb einstellen. Jedoch sei aus Sicht der Europäischen Kommission der deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mit EU-Recht vereinbar. Daher habe die EU-Kommission Ende Januar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Es sei kaum vorstellbar, dass während eines laufenden Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof Tipp24 keinen einstweiligen Rechtsschutz bekommen sollte.
Tipp24 sei in der Online-Lottovermittlung Quasi-Monopolist in Deutschland. Aufgrund der rechtlichen Problematik liege das Online-Lottovolumen in Deutschland gerade einmal bei 5% des gesamten Lottovolumens. In liberalisierten Märkten wie z. B. Österreich würden ca. 30% des Volumens online generiert. Wenn die rechtlichen Hürden fallen würden, dürfte die Online-Lottopenetration in Deutschland schnell auf deutlich über 10% steigen. Daraus ergebe sich immenses Wachstumspotenzial für Tipp24. Bei Fall der rechtlichen Hürden sollte Tipp24 aufgrund der Bekanntheit, der bestehenden Verträge mit vielen wesentlichen Online-Portalen stark am Wachstumspotenzial des Online-Lottomarktes partizipieren.
Sollte wider erwarten Tipp24 keinen einstweiligen Rechtsschutz in 2009 erhalten, dürfte Tipp24 das Geschäft nach UK verlagern und deutsche Bestandskunden aus UK heraus bedienen.
Vor dem Hintergrund der hohen Wahrscheinlichkeit für den einstweiligen Rechtsschutz, der Quasi-Monopolstellung im Online-Lottovertrieb, der Margenstärke sowie der vielversprechenden Neukundenentwicklung im ersten Quartal 2008 bleibt das Rating der Analysten von SES Research für die Tipp24-Aktie unverändert "kaufen" mit einem Kursziel von EUR 22,50. (Analyse vom 05.05.2008) (05.05.2008/ac/a/nw) Analyse-Datum: 05.05.2008
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