25.06.2008 11:07
Drucken |
Schrift:

Tipp24 kaufen (SES Research GmbH)

Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Jochen Reichert, bewertet die Tipp24-Aktie (ISIN DE0007847147/ WKN 784714) unverändert mit "kaufen".

In 2007 habe das Lotto-Volumen bei ca. EUR 10 Mrd. gelegen. Davon seien rund 5% (500 Mio.) online gespielt worden. Der Marktanteil von Tipp24 habe bezogen auf das Gesamtvolumen bei ca. 3% und bezogen auf das Internetvolumen bei ca. 60%. bzw. 300 Mio. gelegen.

Derzeit würden keine neuen Konkurrenten aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Markt eintreten. Darüber hinaus sehe Tipp24 erhebliche Markteintrittsbarrieren: Tipp24 habe mit nahezu allen wesentlichen Online-Portalen in Deutschland Kooperationen abgeschlossen. Aufgrund der attraktiven Vertragsgestaltung sei es für potenzielle Wettbewerber schwer diese aufzubrechen.

Laut Tipp24 seien in 2007 zu Spitzenzeiten bis zu 40 Tsd. Transaktionen pro Stunde abgewickelt worden. Das einwandfreie Handling von Massentransaktionsprozessen erfordere zudem erhebliche technologische Kompetenz. Mit rund 2 Mio. Kunden in Deutschland habe Tipp24 in den letzten Jahren eine kritische Masse an Kunden aufgebaut. Für Wettbewerber werde es schwer, innerhalb kurzer Zeit eine entsprechende kritische Größe an Kunden aufzubauen.

Die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages seien bereits sichtbar. Das Volumen sei in den ersten Monaten 2008 um rund 10% zurückgegangen. Einige Bereiche wie Klassenlotterien und Oddset (Sportwette des Lotto-Blocks) müssten mit Rückgängen von bis zu 40% kämpfen. Daraus resultiere für die Bundesländer ein klarer Steuerausfall, der wahrscheinlich nicht erwartet worden sei.

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag müssten private Vermittler für das Übergangsjahr 2008 in jedem Bundesland eine Lizenz beantragen. Tipp24 habe von zwei Bundesländern eine Lizenz erhalten, von dreien seien sie abgelehnt worden. Jedoch bedeute eine Ablehnung nicht automatisch, dass Tipp24 kein Lottovolumen in den entsprechenden Bundesländern generieren könne. Dies würde erst dann der Fall sein, wenn die entsprechenden Behörden über Verwaltungsgerichte einstweilige Verfügungen gegen Tipp24 erwirken würden. Dann hätte Tipp24 jedoch die Möglichkeit, auf dem Rechtsweg einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen - und das möchten die Behörden offensichtlich vermeiden.

Die Erwartung, dass die Behörden bereits zum Jahresanfang gegen Tipp24 vorgehen und eine einstweilige Verfügung erlangen würden, habe sich erstaunlicherweise nicht bestätigt. 6 Monate nach Einführung des Glücksspielstaatsvertrages sei eine einstweilige Verfügung bisher ausgeblieben. Die Vermutung sei, dass die Behörden und Landeslottogesellschaften die Wahrscheinlichkeit als zu hoch erachten würden, dass Verwaltungsgerichte, mit Hinweis auf die Verfassungsproblematik sowie EU-Rechtsproblematik, Tipp24 einstweiligen Rechtsschutz gewähren würden.

Laut dem Glücksspielstaatsvertrag müsse sichergestellt werden, dass die Spieler mindestens 18 Jahre alt seien. Interessant dabei sei, dass außer Hamburg kein Bundesland entsprechende Ausführungsgesetze erlassen habe, welche Verfahren zur Feststellung der Volljährigkeit anzuwenden seien. Nach dem Ausführungsgesetz in Hamburg (nach dem sich Tipp24 richte) sei zur Registrierung ein PostIdent-Verfahren anzuwenden. Habe sich 6 Wochen nach Online-Anmeldung ein Kunde nicht per PostIdent registriert, werde er von Tipp24 deaktiviert und könne nicht mehr spielen.

Aufgrund des Verfahrens seien die Kundenakquisitionskosten von Tipp24 von durchschnittlich EUR 24 bis EUR 26 auf EUR 80 angestiegen. Jedoch zähle ein Kunde nur dann als aktiver Kunde, wenn der Kunde das PostIdent-Verfahren abgeschlossen habe. Bisher habe Tipp24 jede Registrierung als Neukunde gezählt, auch wenn zunächst keine Transaktion durchgeführt worden sei.

Bisher habe die Aktivitätsrate zwischen 28% und 29% gelegen (aktiver Spieler = mindestens eine Transaktion pro Monat). Nach ersten Erfahrungen würden sich von 100 Neuregistrierungen rund 33% per PostIdent anmelden. Von diesen 33% liege die Aktivitätsrate der PostIdent-Anmeldungen bei bis zu 80%. Das heiße, die Qualität der Kunden verbessere sich mit dem PostIdent-Verfahren deutlich. Im Ergebnis liege die neue Aktivitätsrate nur unwesentlich unter der bisherigen von rund 28% bis 29%.

Bis Mitte Juli sei davon auszugehen, dass die EU-Kommission das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof bringe. Gleichzeitig sollte im Juli der Bundesgerichtshof das Urteil betreffend des Monopols im stationären Lottovertrieb fällen. Das Kartellamt habe die Aufteilung des Lottovertriebs nach Gebietskörperschaften untersagt.

Verwaltungsgerichte hätten mehr als 16 einstweilige Verfügungen gegen Sportwettenanbieter aufgehoben bzw. den Sportwettenanbietern seien einstweiliger Rechtsschutz gewährt worden. Grund für die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes sei gewesen, dass die EU-Kommission gegen den Glücksspielstaatsvertrag ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe. Der einstweilige Rechtsschutz sollte bis zur endgültigen Klärung vor dem EuGH aufrechterhalten bleiben.

Laut Tipp24 laufe der spanische Markt derzeit sehr gut. Es werde erwartet, dass der Markt in Spanien die Entwicklung des deutschen Marktes nachvollziehe. Die EBIT-Entwicklung in Spanien sei gemäß Tipp24 sehr erfreulich. In UK seien erste Lotterie-Produkte auf Basis eines Buchmachermodells lanciert worden. Tipp24 rechne mit ca. EUR 5 Mio. Markteintrittskosten (davon ca. EUR 1 Mio. bereits in 2007). Der Break-Even werde in den nächsten zwei bis drei Jahren erwartet. Spanien habe das zweithöchste Lottovolumen in Europa (EUR 11,9 Mrd.). Im Internet werde gerade einmal 1% des Lottovolumens gespielt. Daher sollte sich der Markt neben Deutschland als zweite Wachstumssäule etablieren.

Im zweiten Quartal habe es keinen signifikanten Lottojackpot gegeben. Entsprechend hätten sich die Lottospieler eher zurückgehalten. Zudem dürfte sich die Abwesenheit von lukrativen Lottojackpots auf die Neukundenentwicklung ausgewirkt haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Tipp24 in 2009 einstweiligen Rechtsschutz erlange, werde weiterhin als sehr hoch erachtet. Verwaltungsgerichte hätten in der jüngsten Vergangenheit mit Hinweis auf das von der EU-Kommmission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren pro Sportwettenanbieter entschieden.

Derzeit werde in Deutschland gerade einmal 5% des gesamten Lottovolumens online abgewickelt. Daher sei nach rechtlicher Klärung mit einem deutlichen Anstieg des Online-Anteils zu rechnen. Mit mehr als 60% Online-Marktanteil sowie den geschaffenen Markteintrittsbarrieren würden sich in Deutschland trotz der temporären rechtlichen Unsicherheiten hervorragende Wachstumsmöglichkeiten eröffnen.

Vor dem Hintergrund lautet das Rating der Analysten von SES Research für die Tipp24-Aktie weiter "kaufen" mit einem DCF-basierten Kursziel von EUR 22,50. (Analyse vom 25.06.2008) (25.06.2008/ac/a/nw) Analyse-Datum: 25.06.2008

Kommentare zu diesem Artikel

Geben Sie jetzt einen Kommentar zu diesem Artikel ab.
25.09.2008Tipp24 kaufenSES Research GmbHplus
05.08.2008Tipp24 kaufenSES Research GmbHplus
25.06.2008Tipp24 kaufenSES Research GmbHplus
05.05.2008Tipp24 bleibt hochspekulativNebenwerte Journalplus
05.05.2008Tipp24 kaufenSES Research GmbHplus




Wie bewerten Sie diese Seite?   sehr gut        schlecht
 

Anzeige

Anzeige