Vorläufige Ratings – (P)Als Service für die Marktteilnehmer und auf Antrag des Emittenten erteilt Moody’s oftmals vorläufige Ratings, wenn die Erteilung eines endgültigen Ratings zwar von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängt, jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass nach Erhalt sämtlicher Unterlagen ein endgültiges Rating erteilt oder eine Schuldverschreibung am Markt begeben wird. Ein vorläufiges Rating wird durch den Zusatz (P) vor dem Rating gekennzeichnet und in der Regel für Vorausregistrierungen nach SEC-Richtlinie 415 oder transaktionsbasierte Strukturen erteilt, die einen höheren Kenntnisstand der Anleger erfordern. Liegt eine bereits etablierte Struktur vor und ist nicht davon auszugehen, dass sich die Transaktionsstruktur und -bedingungen noch vor der Platzierung in einer Weise ändern, die Auswirkungen auf das Rating hätte, kann auch direkt ein endgültiges Rating erteilt werden.Ratings für kurzfristige Verbindlichkeiten
Die von Moody’s erteilten Kurzfristratings sind Meinungen über die Fähigkeit eines Emittenten zur Erfüllung seiner kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Es können Ratings für Emittenten, kurzfristige Programme oder auch einzelne kurzfristige Schuldverschreibungen erteilt werden. Derartige Verbindlichkeiten verfügen, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, in der Regel über eine Ursprungslaufzeit von höchstens 13 Monaten. Moody’s stuft die Emittenten entsprechend ihrer relativen Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen in folgende Ratingkategorien ein: P-1 Emittenten (oder sie unterstützende Dritte), die mit Prime-1 bewertet werden, verfügen in herausragender Weise über die Fähigkeit, ihre kurzfristigen Schuldverschreibungen zurückzuzahlen. P-2 Emittenten (oder sie unterstützende Dritte), die mit Prime-2 bewertet werden, verfügen in hohem Maße über die Fähigkeit, ihre kurzfristigen Schuldverschreibungen zurückzuzahlen. P-3 Emittenten (oder sie unterstützende Dritte), die mit Prime-3 bewertet werden, verfügen in ausreichendem Maße über die Fähigkeit, ihre kurzfristigen Schuldverschreibungen zurückzuzahlen. NP Emittenten (oder sie unterstützende Dritte), die als Not Prime eingestuft werden, fallen in keine der Prime-Ratingkategorien. Hinweis: Bei kanadischen Emittenten, die mit P-1 oder P-2 bewertet werden, wird zusätzlich das Rating für die höchstrangigen langfristigen Verbindlichkeiten des Emittenten bzw. seines Garantie-/Sicherheiten- oder Unterstützungsgebers angegeben.Zurückgezogene Ratings – WR
Wird eine Verbindlichkeit nicht mehr geratet, verwendet Moody’s den Zusatz „WR“ (Withdrawn Rating). Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Veröffentlichung „Richtlinien für das Zurückziehen von Ratings“, die auch auf der Moody’s-Website unter www.moodys.com zur Verfügung steht.Ungeratete Emittenten bzw. Emissionen – NR
Nicht geratete Emittenten, Verbindlichkeiten und/oder Emissionsprogramme werden von den Ratingkomitees mit „NR“ (Not Rated) gekennzeichnet.Noch nicht erteilte Ratings – NAV
Emissionen, für die bislang kein Moody’s-Rating vorliegt, werden mit „NAV“ (Not Available) gekennzeichnet.Erloschene Verbindlichkeiten ohne erteiltes Rating – TWR
Die Kennzeichnung „TWR“ (Terminated Without Rating) wird in erster Linie für Emissionen verwendet, die fällig oder zurückgezahlt werden, ohne dass für sie ein Rating erteilt wurde.