08.02.2012 - Ausgabe 05/12
Versicherungen bieten jetzt Policen gegen Vandalen und Mietpreller an
von Markus Hinterberger
Oft macht der künftige Mieter einen guten und solventen Eindruck. So, dass der Vermieter auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen wie Gehaltsnachweise verzichtet“, sagt Sabrina Dierolf von der Mainzer Kanzlei Gräf und Centorbi Rechtsanwälte. Die Anwältin kennt die Tricks sogenannter Mietnomaden und die Blauäugigkeit einiger Vermieter. Beliebt als Opfer sind unerfahrene Wohnungseigner, die ihre wenigen Einheiten in Eigenregie vermieten.
Die Masche der Mietnomaden ist häufig die gleiche: „In den ersten drei Monaten kommt die Miete pünktlich und in voller Höhe“, so Dierolf. Aber dann ist es oft schon vorbei und der Mieter taucht ab. Der Vermieter schickt Mahnungen, versucht Kontakt aufzunehmen. Keine Antwort. Also kündigt der Eigentümer den Mietvertrag und fordert den Mieter auf, die Wohnung zu verlassen. Das geht unter anderem bereits, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine die Miete gar nicht oder nur zu einem geringen Teil gezahlt hat. In der Regel folgt auch darauf keine Reaktion, sodass der Mieter eine Räumungsklage anstrengen muss. Inzwischen ist ein halbes Jahr ins Land gezogen, außer drei Monatsmieten und einer Menge Papierkram hat der Vermieter nichts davon gehabt.
Die Zeche zahlt der Vermieter
Jährlich entsteht in Deutschland durch Mietnomaden ein Schaden zwischen 300 und 450 Millionen Euro. Das geht aus Angaben des Vermieterverbands Haus & Grund hervor. Nach seinen Schätzungen gibt es bundesweit 15 000 solcher Zeitgenossen, die jeweils zwischen 20 000 und 30 000 Euro Schaden anrichten, indem sie die Wohnung nicht pflegen oder mutwillig demolieren, sodass sie entrümpelt und saniert werden muss. Auf den Kosten bleibt der Vermieter sitzen, denn bei Mietprellern ist meist nichts zu holen.
Die Versicherungswirtschaft kennt die Sorgen und hat den Bedarf der Vermieter erkannt. Rhion, eine Tochter der Rheinlandversicherung aus Köln, hat als eine der ersten Gesellschaften eine Mietnomadenversicherung auf den Markt gebracht. „Die Idee kam gleichzeitig aus dem Innen- und dem Außendienst“, sagt Rhion-Vorstand Christoph Buchbender.
Die Idee, gegen Mietausfälle zu versichern, ist nicht neu. Daher kommt die Rhion-Mietnomaden-Versicherung zusätzlich für die Schäden auf, die Mietpreller anrichten. So lassen sich Sachschäden und die Kosten für die Entrümpelung oder den Kammerjäger bis zu 30 000 Euro für 29,90 Euro im Jahr versichern. Ein halbes Jahr Mietausfallschutz, gedeckelt bei 5000 Euro, kostet knapp 44 Euro. Höhere Summen können noch nicht versichert werden. Bei Rhion will man die Erfahrungen mit der Mietnomaden-Versicherung im Sommer auswerten, wenn die Police ein Jahr am Markt ist. „Dann wollen wir auch weitere Summenoptionen für den Mietausfall und die Schäden auswählen“, sagt Vorstand Buchbender.
Schutz vor Sachschäden
Auch andere Gesellschaften bieten Mietnomaden-Versicherungen an. Vergleichbar mit der Rhion-Police ist die Offerte der R+V Versicherung. Doch der Versicherer der Genossenschaftsbanken erstattet nur Sachschäden bis zu 15 000 Euro. Die Deutsche Kautionskasse versichert nur die Mietkaution (siehe Tabelle).
Allerdings sind die Policen kein Freifahrtschein für Vermieter, denn sie müssen in der Regel nachweisen, dass sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters geprüft haben. Bei bereits bestehenden Mietverhältnissen muss der Vermieter bestätigen, dass der Mieter bislang stets vertragsgemäß bezahlt hat. Zudem ist ein Übergabeprotokoll der Wohnung Pflicht.
Kommt es hart auf hart und der Mietnomade wehrt sich mithilfe seines Anwalts, schützt nur noch eine Rechtsschutzversicherung vor zu hohen Prozesskosten. Denn im Verfahren müssen die Vermieter die Kosten stets vorstrecken. „Besonders hartnäckige Mietnomaden spielen auf Zeit“, weiß Gerold Happ, Rechtsanwalt beim Verband Haus & Grund. Er kennt Fälle, in denen Mieter gegen die Kündigung klagten, da der Rausschmiss für sie eine unzumutbare Härte darstelle. Andere erfänden Mietminderungsgründe wie Schimmel oder Ungeziefer. All das muss geprüft werden. „Die Gerichte sind überlastet. Bis der Gerichtsvollzieher mit einem Räumungstitel klingelt, gehen Monate ins Land“, sagt Happ.
Sein Tipp: Vorsichtig sein und seine Rechte kennen. Eine Schufa-Auskunft kostet zwar, kann aber viel Geld und Ärger sparen. Informationen von Mieterkarteien, in denen auffällige Mieter gespeichert werden, hält er für wenig sinnvoll. „Es ist schwer nachzuvollziehen, wie die Auskunfteien arbeiten“, so der Jurist. Besser sind Gehaltsnachweise und Nachfragen beim vorherigen Vermieter. In Bundesländern wie Berlin kann der Ex-Vermieter auch eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen.