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Rat und Tat: Umbau der Fondspalette – wie wirkt sich das steuerlich aus?
02.07.2009 19:32:00

Frage: Ich habe gehört, dass die DWS Fonds schließen oder mit ­anderen zusammenlegen will. Nun ­interessiert mich eines: Ich habe noch 2008 in den DWS Zürich ­Invest Aktien Deutschland ­investiert, um die Abgeltungsteuer zu ­umgehen. ­Was ändert sich für mich steuerlich?

Antwort: Das kommt ganz darauf an. Denn unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es ein Unterschied, ob die Fonds komplett aufgelöst werden oder ob sie mit ähnlichen Fonds verschmolzen werden. Werden Investmentfonds dichtgemacht, dann kann das für Anleger wie Sie, die im vergangenen Jahr noch die steuersparende Altfallregelung nutzen wollten und bis Ende 2008 gezielt in Fonds investierten, richtig teuer werden. Nämlich dann, wenn diese Fonds 2009 oder später geschlossen werden. Dies gilt dann für den Fiskus als Rückgabe der Anteile. Die steuerliche Folge: Zwar wären bei den Altfällen die Gewinne aus dieser Rückgabe steuerfrei, wenn die Anteile länger als ein Jahr im Depot waren. Bei der Neuinvestition des Erlöses gelten aber nun natürlich die Regeln zur Abgeltungsteuer, das heißt, hier schlägt bei einem späteren Verkauf immer der Fiskus zu.

Anders als bei einer Schließung sieht es steuerlich bei einer Zusammenlegung oder Verschmelzung zweier Fonds aus. Hier drohen steuerlich keine Probleme, da die fusionierten Fonds für den Fiskus als fortgeführt gelten. Sprich, die Altfallregelung gilt für den verschmolzenen Fonds auch weiterhin.

Doch nun zu Ihrem Fall: Die DWS hat angekündigt, sowohl Fonds komplett zu schließen als auch Fonds zusammenzulegen. Und Ihr Fonds, der DWS Zürich Invest Aktien Deutschland, soll nach unseren Informationen zum 11. Dezember mit dem DWS Deutschland verschmolzen werden. Das heißt, Sie können die steuer­sparende Altfallregelung weiter nutzen, sollten jedoch alle Informationen für den Fiskus gut aufbewahren, um gegebenenfalls die Fusion auch noch nach Jahren belegen zu können. 

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