DAX6.4201,5%  Dow12.5921,1%  Euro1,25440,0% 
ESt502.1680,9%  Nas2.8781,4%  Öl107,70,4% 
TDax765,01,2%  Nikkei8.6570,7%  Gold1.5810,3% 

€uro am Sonntag Spezial

Sende E-MailDrucken
Geschäftsbedingungen
Schneller, aber riskanter
29.09.2010 14:19:23

Neue Regeln zulasten der Kunden gibt es auch beim Verlust der EC-Karte
Bankgeschäfte in Europa sind für Verbraucher schneller, aber auch risikoreicher geworden. Welche Gefahren ­den Kunden durch geänderte Geschäftsbedingungen drohen.

von Claudia Marwede-Dengg

Europa soll immer mehr zusammenwachsen – auch im Interesse und zum Vorteil der Verbraucher. Und die freuen sich bekanntlich immer dann, wenn es für sie billiger wird oder schneller geht. Mit der Europäischen Zahlungsrichtlinie bei Bankgeschäften innerhalb der Europäischen Union hat die EU-Kommission beides auf einmal erreichen wollen. Manchmal hat die Sache jedoch einen Haken und der heißt nationale Umsetzung. Denn was die EU-Strategen vorgeben, muss in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft erst noch in rechtliche Formen gegossen werden. Da bleibt dann der Verbraucherschutz schon mal auf der Strecke.

So auch in diesem Fall. Denn für deutsche Bankkunden bedeutet die Neuregelung, wie sie sich jetzt in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Institute findet, in manchen Punkten eine Verschlechterung ihrer früheren Rechtsposition. Das betrifft vor allem Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Kartenverlust.

So sorgen Tipp- und Schreibfehler bei der Überweisung für ein erhöhtes Risiko. Konnten sich die Kunden vorher darauf verlassen, dass ihre Bank bei jeder Transaktion prüfte, ob beim Empfänger Kontonummer und Konto­inhaber zueinanderpassten, ist ­diese Prüfpflicht gestrichen worden. Sie ist nun Sache des Kunden. Der muss jetzt genau hinsehen, um Zahlendreher oder Verschreiber zu vermeiden. Denn wenn es die falsch geschriebene Kontonummer bei der Bank des Empfängers wirklich gibt, wird der Betrag auch überwiesen.

Zwar haben die Kunden nach wie vor einen Anspruch darauf, ihr Geld vom falschen Empfänger zurückzubekommen. Die Banken sind nach den neuen Regeln aber nur gehalten, dabei zu helfen. Im Prinzip müssen sich die Kunden in einem solchen Fall selbst um die Rücküberweisung kümmern. Das wird aber dann zum Problem, wenn der Empfänger das Geld ausgegeben hat oder zahlungsunfähig ist. Im schlimmsten Fall ist man sein Geld los und muss den Betrag ein zweites Mal überweisen – an den richtigen Empfänger.

Sehr nachteilig für Kunden ist auch, dass nach neuem Recht der Überweisungsauftrag ab Zugang bei der Bank unwiderruflich ist. Als ­zugegangen gilt die Überweisung, wenn sie in den Empfangsbereich der Bank gelangt ist. Das ist etwa der Fall, wenn das ausgefüllte Formular in den Bankbriefkasten eingeworfen oder am Schalter abgegeben wurde. Oder beim Onlinebanking, wenn die Überweisung mit einem Klick auf die Enter-Taste versendet wurde.

Die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen machen zumindest beim Postweg auf eine kleine Widerrufschance aufmerksam: Wer seinen Fehler sofort bemerkt, kann durch schnelle Reaktion mit einem Anruf, per Fax oder im Onlinemitteilungsbereich die Ausführung noch stoppen, solange der Brief noch nicht eingegangen ist. Onlinekunden können nur widerrufen, wenn sie für die Überweisung eine spätere Ausführung gewählt haben.

Verschlechterungen gibt es auch in Sachen Widerrufsfrist bei Lastschriften. Wer einen falsch gebuchten Betrag rückgängig machen will, muss dies innerhalb von acht Wochen nach dem Tag der Buchung bei seiner Bank veranlassen. Vorher hatte er dafür nach dem Rechnungsabschluss, der oft erst zum Quartals­ende erfolgt, sechs Wochen Zeit.

Neue Regeln zulasten der Kunden gibt es auch beim Verlust der EC-Karte. Geht eine Karte verloren oder wird sie gestohlen und ein Fremder kauft damit ein, wird der Kunde an dem entstandenen Schaden in jedem Fall mit bis zu 150 Euro beteiligt. Wenn jedoch Abbuchungen erfolgen, nachdem die Bank vom Verlust oder Diebstahl informiert wurde, wird der Schaden auch künftig vollständig erstattet. Die gleichen Haftungsregeln gelten beim Onlinebanking, wenn die für eine Überweisung erforderlichen Transaktionsnummern (TAN) verloren gehen oder gestohlen werden. Da die Geldinstitute hier unterschiedlich verfahren dürfen, raten Verbraucherschützer, die Haftungsregelung in den AGB genau unter die Lupe zu nehmen und unter Umständen die Bank zu wechseln.

Wesentlich teurer wird es allerdings, wenn die Bank der Meinung ist, der Kunde habe den Verlust der Karte grob fahrlässig herbeigeführt. Das ist etwa der Fall, wenn mit einer gestohlenen Karte am Automaten Geld abgehoben wurde. Die Bank unterstellt dann, dass EC-Karte und Persönliche Identifikationsnummer (PIN) zusammen aufbewahrt wurden, und zahlt keinen Euro des Schadens. Betroffene können auch kaum auf die Justiz hoffen: Laut ständiger Rechtsprechung müssen sie nachweisen, EC-Karte und zugehörige PIN getrennt aufbewahrt zu haben.

Und was hat sich verbessert? Da ist zum einen die verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat bei Girokonten. Auch Auslandstransaktionen sind wesentlich günstiger geworden: Wer etwa Stromkosten fürs Ferienhaus in Spanien oder Wohngeld für die Ferienwohnung in Österreich zahlen will, kann das jetzt bequem vom eigenen PC zu Hause tun, ohne dass die Bank hohe Gebühren in Rechnung stellen darf. Damit ist gewährleistet, dass der überwiesene Betrag auch tatsächlich in voller Höhe beim Empfänger eingeht. Früher gab es hier oft Streit, weil die Bank das Überweisungsentgelt einfach abgezogen hat.

Ein weiterer Vorteil sind die deutlich verkürzten Laufzeiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen. So müssen jetzt Zahlungen in Euro EU-weit innerhalb von drei Geschäfts­tagen abgewickelt werden. Überweisungen auf Papier dürfen einen Tag länger dauern. Die Viertagesfrist gilt auch für Überweisungen in anderen Währungen. Ab 2012 soll der Zahlungsverkehr in der EU dann noch einmal deutlich schneller werden und von einem auf den anderen Geschäftstag abgewickelt werden.

Das erfordert jedoch neue Identifikationsverfahren bei den Banken. So wird die bisherige Kontonummer von einer 22-stelligen internationalen Bankkontonummer (IBAN) und die achtstellige Bankleitzahl im innerdeutschen Zahlungsverkehr von der elfstelligen Bank-Identifizierungs­nummer (BIC) abgelöst. Die Schreib- und Tippfehler dürften dadurch nicht weniger werden.

Kommentare zu diesem Artikel

Geben Sie jetzt einen Kommentar zu diesem Artikel ab.
 Kommentar hinzufügen 

Blog: Blümel staunt

€uro am Sonntag Inhalt


ANZEIGE

Archivsuche

Suchbegriff(e)Ausgabe
Headline Person
WKN Volltext
Zeitlich begrenzen:
von bis
 Suchen