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Kommentar: Bestrafungsritus für Manager ist nicht genug
19.06.2009 13:00:12

Am Donnerstag gab es einmal mehr den Unterschied zwischen Symbol- und Realpolitik zu besichtigen.

Kommentar von Frank-B. Werner, Chefredakteur von €uro am Sonntag

Während im Deutschen Bundestag das – man lasse sich das Wort auf der Zunge zergehen – Vorstandsvergütungsangemessenheitsgesetz verabschiedet wurde, legte die Schweizer Nationalbank einen Vorschlag vor, wie das zentrale Problem der jüngsten Finanzmarktkrise hinlänglich gelöst werden könnte – das To-big-to-fail-Problem. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die implizite Staatsgarantie für übergroße Banken. Geraten sie ins Straucheln, fällt die Entscheidung zwischen den Opportunitätskosten einer handfesten Rezession (bei Nichtstun) und den Kosten von direkten Hilfen immer zugunsten eines Rettungspakets aus.

Wer also verhindern will, dass der Steuerzahler für Managerfehler haftet, weil das Scheitern einer großen Bank die ganze Volkswirtschaft mit in den Abgrund reißen würde, muss die Risiken, die in einer Bankbilanz schlummern, begrenzen. Dazu gibt es im Prinzip vier Möglichkeiten. Eine Beschränkung der Bilanzsumme, eine Beschränkung des Marktanteils, eine Beschränkung des Verschuldungsgrades oder eine hinreichende Unterlegung aller Geschäfte mit Eigenkapital. Alle vier Element finden sich in den Schweizer Überlegungen. Eine Kombination ist wahrscheinlich.

Natürlich gibt es viele Widerstände. Den Bankern schmeckt eine Beschränkung ihres Geschäfts nicht, Politiker scheuen die Mühen der internationalen Abstimmung. Eigentlich wissen aber alle, dass sich eine Wiederholung der globalen Finanzkrise anders nicht verhindern lässt. Die Eidgenossen sind nun die Ersten, die das Problem an der Wurzel anpacken. Die Deutschen gefallen sich dagegen noch im Bestrafungsritus für Manager. Im Mittelalter verbrannte man in Pestzeiten die eine oder andere Frau, welche vermeintlich die Stadt verhext hatte. Der Bau einer Kanalisation wäre schlauer gewesen.

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