01.01.1900
Auf allen Kanälen die gleichen Bilder: triumphierendes Lächeln bei deutschen Politikern. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gibt sich überlegen. Siegessicher verkündet der deutsche Kassenwart den bevorstehenden Ankauf von in der Schweiz gestohlenen Bankdaten für 2,5 Millionen Euro. Auf der von einem Informanten angebotenen CD sollen 1500 Namen und Kontodaten deutscher Steuersünder gespeichert sein. Dabei dürfte es um hinterzogene Steuern von über 100 Millionen Euro gehen. Als kontoführendes Institut wird die Züricher Credit Suisse in den Medien heiß gehandelt. Aber sicher weiß das keiner. Lediglich Schäuble und seine Vertrauten kennen die Bank mit Namen, halten sich jedoch bedeckt.
Das verunsichert Hinterzieher. Die Angst geht um. „Seit Sonntag steht bei uns das Telefon nicht mehr still. Wir hatten weit über 100 Anrufe von Deutschen, die jetzt Angst vor Entdeckung haben und dringend einen Termin bei uns wollen“, berichtet Markus Baumgartner, Partner der auf internationales Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Baumgartner & Thiede in Zürich. „Es geht dabei um Schwarzgeldbeträge zwischen 300 000 und 50 Millionen Euro“, fügt der Experte für deutsches Steuerstrafrecht und ehemalige Steuerfahnder der Oberfinanzdirektion Nürnberg hinzu.
Steuersünder stecken wirklich im Dilemma. Droht ihnen nun tatsächlich die Entdeckung durch die Finanzbehörden oder bleiben sie unerkannt – zumindest diesmal noch? „Der Finanzminister spielt auf Zeit. Indem er keine genaueren Einzelheiten der Daten preisgibt, versucht er, möglichst viele Selbstanzeigen zu provozieren und damit möglichst viele Steuergelder einzutreiben“, sagt Baumgartner.
Bei einer Selbstanzeige haben Steuersünder keine strafrechtlichen Folgen zu befürchten, sondern müssen nur die hinterzogenen Steuern samt Zinsen nachzahlen. Die Krux dabei: Es gibt verschiedene Sperrgründe. Nach § 371 der Abgabenordnung ist eine Selbstanzeige nämlich nicht mehr wirksam, wenn bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde oder gar die Steuerfahnder vor der Tür stehen. Dann drohen nicht nur die Nachzahlung der Steuern samt Zinsen von sechs Prozent pro Jahr, sondern auch empfindliche Geldstrafen. Hinzu kommt: Seit der Steueraffäre bei der liechtensteinischen LGT Bank um geheime Konten und den prominenten Hinterzieher Post-Chef Klaus Zumwinkel kennt der deutsche Staat bei großen Summen keine Gnade mehr: Wer mehr als eine Million Euro an Steuern hinterzogen hat und erwischt wird, soll ins Gefängnis. Vor allem das treibt unehrlichen Bürgern die Schweißperlen auf die Stirn.
Ein weiterer Sperrgrund wurde im Fall LGT brisant und dürfte auch beim aktuellen Datenklau Gewicht bekommen. Laut Abgabenordnung wird die Selbstanzeige nämlich auch dann nicht akzeptiert, wenn die Hinterziehung beim Fiskus bekannt ist und der Täter weiß oder wissen musste, dass er entdeckt wurde. Hier liegt allerdings der Knackpunkt. Denn wann weiß der Steuersünder von einer Entdeckung? Bei der LGT-Affäre beispielsweise hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Selbstanzeigen als nicht wirksam eingestuft. Begründung: In den Medien war bereits über die gekauften Daten berichtet worden, die Steuersünder hatten also gewusst, dass sie entdeckt waren.
„In der Liechtenstein-Affäre wurden die Steuersünder getäuscht. Dennoch hat keiner die Sache vor Gericht durchgezogen. Jetzt stellt sich die Frage wieder: Angesichts der vergleichsweise geringen Zahl an Datensätzen kann eigentlich kein Steuersünder bei der Selbstanzeige davon ausgehen, dass er entdeckt ist“, erklärt Baumgartner. Tatsächlich sind die auf der CD angeblich verzeichneten 1500 Namen im Verhältnis zu den 2,5 Millionen Credit-Suisse-Privatkunden wenig. Und noch ist nicht einmal klar, um welche Bank es sich wirklich handelt.
Im Fall LGT zahlte sich der Bluff der Steuerbehörden jedoch aus. Denn aus Angst vor Entdeckung gingen damals Hunderte von Steuersündern vorsorglich den Weg der Selbstanzeige. Tatsächlich war davon dann aber nur jeder Dritte auf der CD vermerkt. „Die Leute sollten sich nicht verunsichern lassen. Man kann mit der Selbstanzeige zwar nicht ewig warten. Man sollte aber genau prüfen, welche Steuerjahre und -arten und welche Personen insgesamt betroffen sind“, sagt Baumgartner. Schäuble jedenfalls zeigt gute Nerven. Der Minister setzt dabei allerdings auch nichts aufs Spiel.
Kauf der Daten – und dann?
Durchsuchung und Haftbefehl
Der Kauf der CD dürfte nur eine Frage der Zeit sein. Dann können die Ermittler wohl in Kürze mit ihrer Arbeit beginnen. Auf der CD dürften die Daten über einen Kontostand an einem Stichtag aufgezeichnet sein. „Da müssen Kapitalerträge angefallen sein. Die Steuerbehörden vergleichen deshalb die Daten mit der Steuerklärung des Betroffenen und prüfen, ob die ausländischen Einkünfte versteuert wurden“, erklärt Baumgartner. „Wurden die Erträge nicht deklariert, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und ein Durchsuchungsbeschluss erlassen. Wer bei der Durchsuchung nicht mitwirkt, gegen den ergeht Haftbefehl“, schildert der Experte das Vorgehen der Behörden. „Die Daten dürften in relativ kurzer Zeit abgearbeitet sein“, vermutet der Spezialist.
Selbstanzeige
Aufwendige Erträgnisaufstellung
„Bei der Selbstanzeige ist einiges zu beachten. Anhand von Checklisten können die wichtigen Punkte geklärt werden“, weiß Baumgartner. Eine Erträgnisaufstellung ist zur Ermittlung der Steuernachzahlung immer notwendig. „Bei manchen Kunden gibt es Tausende von Einzelposten. Das macht Anfragen an spezielle Datenbanken erforderlich“, sagt der Experte. Bei wirksamer Selbstanzeige bei nicht deklarierten Erträgen sind etwa 20 Prozent des Vermögens für Nachzahlung und Zinsen fällig.
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