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Wettbewerbsverzerrung
Kartellamts-Chef Heitzer: Mögliche Staatsbeteiligungen sorgfältig prüfen
27.03.2009 19:59:00

Bernhard Heitzer ­Präsident des Bundeskartellamts
Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, hat vor ausufernden Staatsinterventionen gewarnt: Auch die Finanzkrise sei „kein Anlass, dem Wettbewerb Adieu zu sagen“, erklärte Heitzer im Interview mit Euro am Sonntag.

von Thomas Schmidtutz

€uro am Sonntag: Herr Heitzer, die Rufe nach staatlichen Hilfen werden angesichts der Rezession immer lauter. Brechen Sie mal eine Lanze für die Segnungen funktionierenden Wettbewerbs.
Bernhard Heitzer: Sie haben recht, allgemein scheint in Politik und Öffentlichkeit das Vertrauen in Marktkräfte zu schwinden. Auch wenn der Staat in den letzten Wochen weit­gehend umsichtig reagiert hat: Die ­Gefahr, dass die Wettbewerbspolitik nach und nach ins Hintertreffen gerät, ist groß. Verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes staatliches Handeln sollte nach wie vor auf Wettbewerb bauen. Wir haben damit in Deutschland gute Erfahrungen gemacht. Die Rationalität von Märkten ist der von Bürokratien in aller Regel haushoch überlegen. Auch die Finanzkrise ist kein Anlass, dem Wettbewerb Adieu zu sagen. Im Gegenteil: Der Staat ist gut beraten, sich bald wieder auf seine subsidiäre Rolle zurückzubesinnen.

€uro am Sonntag: Momentan geht’s aber eher in die entgegengesetzte Richtung. Selbst eine Beteiligung an krisengeschüttelten Unternehmen wie Opel oder Schaeffler scheint nicht mehr ausgeschlossen. Wird das Kartellamt in einem solchen Fall mit derselben Sorgfalt hinschauen wie sonst auch?
Heitzer: Zunächst: Beihilfeleistungen des Staates fallen nicht in die Kompetenz des Kartellamts. Allenfalls könnten staatliche Beteiligun­gen an Unternehmen im Rahmen der Fusionskontrolle Gegenstand eines Verfahrens werden. Hier wären dann aus Sicht des Kartellamts wie sonst auch in jedem Einzelfall sorgfältig die wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlusses zu bewerten, und zwar unabhängig davon, ob damit weitergehende wirtschaftspolitische Zwecke verfolgt werden oder nicht. Aber: Es ist ja nicht so, dass der Präsident des Bundeskartellamts auf dem wettbewerbspolitischen Auge blind wäre, wenn es um Beihilfen geht. Natürlich führen Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungerechtigkeiten gegenüber solide wirtschaftenden Unternehmen. Denken Sie nur an den Fall Holzmann. Es gibt deutliche Hinweise, dass dadurch viele kleine und mittlere Konkurrenten aus dem Markt verschwunden sind.





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