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18.01.2012 10:06 | Aktuell

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Kautionssparbuch: Zinsen statt Prämien

Wer als Mieter nach einem Umzug noch flüssig ist, kann die geforderte Sicherheit auf einem Kautionssparbuch hinterlegen.

Kautionskonto-Eröffnung
Ein Kautionssparbuch kann der Mieter auf seinen Namen bei jeder Bank eröffnen. Dazu muss er eine Verpfändungserklärung abgeben, mit der er das Sparbuch an den Vermieter abtritt.

Sicherheit für beide Seiten
Mit der Verpfändungsurkunde kann der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters über das Sparguthaben verfügen – allerdings nicht ohne berechtigten Grund. So darf er etwa nicht auf das Guthaben zugreifen, um an nicht gezahlte Mieten zu kommen. Wird der Vermieter insolvent, fließt das Sparguthaben nicht in die Insolvenzmasse sondern wird als „Sondervermögen“ ausgezahlt. Die kontoführende Bank ist verpflichtet, den Mieter zu informieren, sobald der Vermieter auf das Guthaben auf dem Sparbuch zugreifen will.

Sparbuch-Rückgabepflicht
Nach Auszug ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution unverzüglich zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche mehr bestehen. Der Vermieter gibt das Sparbuch durch Erklärung an die Bank frei, der Mieter kann wieder frei über sein Sparguthaben verfügen.

Zins- und Gebührenvergleich
Vor Kontoeröffnung sollten Mieter Zinsen und Gebühren vergleichen. Bester Anbieter ist derzeit die GLS Bank, die für ihr Mietkautionskonto 1,2 Prozent Zinsen ohne weitere Kosten offeriert.

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