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AGIV Real Estate: Fortführungslösung gescheitert, Aktie bricht ein
Über das Vermögen von AGIV war am 28. Februar das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nachdem bereits die Gläubigerversammlung in ihrer letzten Sitzung keine Beschlüsse über die erforderlichen Grundlagen zur Fortführung gefasst hatte, hat heute der AGIV-Vorstand beschlossen, das Vorhaben aufzugeben, einen konkreten Insolvenzplan zur Fortführung der Gesellschaft aufzustellen.
Nach Unternehmensangaben waren auch insgesamt sechs Anfechtungsklagen von Kleinaktionären, welche die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Februar blockieren, mit ausschlaggebend für diese Entscheidung. Diese machen es unmöglich, die Gesellschaft in der gesetzten Frist mit dem für eine Fortführung erforderlichen, neuen Kapital auszustatten. Die Hauptversammlung hatte umfangreiche Kapitalmaßnahmen beschlossen und damit den Rahmen für eine Fortführung geschaffen. So war die Herabsetzung des bestehenden Grundkapitals im Verhältnis 4 : 1 sowie eine anschließende Erhöhung des herabgesetzten Kapitals im Verhältnis 1 : 6 beschlossen worden. Für die Durchführung der Kapitalmaßnahmen hatte die Hauptversammlung eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt.
Die Forderungen der Kläger sind nach Auffassung des Unternehmens jedenfalls weitgehend unsubstantiiert bzw. hinsichtlich einer Beilegung der Klagen mit zum Teil enormen Barforderungen verbunden. Intensive Verhandlungen und Gespräche endeten ergebnislos, so dass es nun aussichtslos ist, die Klagen noch rechtzeitig vor dem Beginn einer erforderlichen Zeichnungsfrist für eine Kapitalerhöhung beizulegen.
Nach Angaben von AGIV ist nunmehr davon auszugehen, dass die verbliebenen Vermögenswerte der Gesellschaft zeitnah im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens verwertet werden.
Die AGIV-Aktie bricht derzeit im Xetra-Handel um 43,53 Prozent auf 0,19 Euro ein.
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