24.07.2008 16:00
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Anleger kämpfen weiter gegen Sonderrechte für Krupp-Stiftung

        ESSEN (dpa-AFX) - Der juristische Kampf von ThyssenKrupp-Kleinanlegern gegen die Sonderrechte der Krupp-Stiftung bei der Besetzung des Aufsichtsrats geht weiter. Nach einer Niederlagen vor dem Essener Land- und dem Hammer Oberlandesgericht reichten sie am Donnerstag eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, wie ihre Düsseldorfer Anwaltskanzlei mitteilte. Ziel ist die Revision der vorherigen Urteile beim Bundesgericht, die das OLG Hamm zuvor noch ausgeschlossen hatte.

    Die Aktionäre wehren sich gegen das im Januar 2007 von der Hauptversammlung beschlossene Entsenderecht für die Krupp-Stiftung. Die "Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung", die 25,1 Prozent der ThyssenKrupp AG hält, darf danach 3 der 20 Aufsichtsräte ohne Wahl aus ihren Reihen bestimmen. 10 weitere Aufsichtsräte werden von der Arbeitnehmerseite bestimmt. Alle übrigen Aktionäre könnten damit nur maximal 7 Mitglieder bestimmen - selbst wenn sie fast drei Viertel der Aktien besäßen. Dies sei undemokratisch und kapitalmarktfeindlich und halte ausländische Investoren ab, argumentieren die Aktionäre.

    Die Richter der Vorinstanz hatten dagegen eine Bevorzugung der Stiftung gebilligt. Gerade aufgrund ihrer satzungsmäßigen Bestimmung, auf den Erhalt des Unternehmens hinzuwirken, sei die Stiftung mehr als andere Aktionäre dem Wert der AG verpflichtet. Die starke Stellung der Krupp-Stiftung wird als Bollwerk gegen eine feindliche Übernahme des Konzerns angesehen. ThyssenKrupp ist einer der größten Technologiekonzerne der Welt und beschäftigt insgesamt rund 188.000 Mitarbeiter./rs/DP/fn

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