17.07.2008 17:44
Schrift:


Aussage von Mark Branson als Vertreter von UBS am Hearing im US-Senat
Regulatory News:
UBS wird alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um mögliche
Compliance-Mängel im US-Cross-Border-Geschäft anzugehen. So lautete eine
der Botschaften Mark Bransons als Vertreter von UBS am Hearing im
US-Senat vom 17. Juli. Die Bank wird sich zudem aus dem betreffenden
Geschäft vollständig zurückziehen. «Dies bedeutet, dass UBS für
US-Kunden, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, Bank- und
Wertschriftendienstleistungen nur noch über Gesellschaften mit US-Lizenz
erbringen wird. Das grenzüberschreitende Geschäft aus
nicht-US-lizenzierten Einheiten wird also eingestellt», erklärte Branson
anlässlich des Hearings.
Zweitens arbeitet UBS mit den amerikanischen Behörden zusammen, um die
Namen von US-Kunden zu eruieren, denen Steuerbetrug vorgeworfen wird.
Die Identität von Kunden ist generell durch das Schweizer
Bankkundengeheimnis geschützt. Dieser Schutz der Privatsphäre fällt
jedoch weg, wenn die Offenlegung von Kundennamen durch ein
Auskunftsbegehren auf dem ordentlichen Rechts- oder Amtshilfeweg
verlangt wird und zulässig ist, beispielsweise in Fällen von
Steuerbetrug.
Am Hearing wies Branson ausserdem darauf hin, dass das
grenzüberschreitende Geschäft gemässs der QI-Vereinbarung sowohl in der
Schweiz als auch in den USA rechtlich absolut zulässig war und immer
noch ist. Tatsächlich sehen die QI-Bestimmungen vor, dass US-Bürger in
der Schweiz oder anderen Ländern ausserhalb der USA Bankkonten führen
dürfen, ohne mittels W9-Formular ihre Bankbeziehung gegenüber den
Steuerbehörden offenlegen zu müssen, sofern sie keine US-Wertschriften
halten. «Solange diese Regelungen gelten oder nicht geändert werden,
müssen wir und andere Banken uns innerhalb dieses Rahmens konform
verhalten.»
Im vergangenen Jahr hat UBS als Reaktion auf die andauernden
Untersuchungen durch das US-Justizdepartement und die US-Börsenaufsicht
eine interne Untersuchung im Bereich US-Cross-Border-Geschäft
eingeleitet. Die Aussage Bransons zu diesem Punkt: «Einige der im Rahmen
dieser Untersuchungen aufgedeckten Vorgänge, wie beispielsweise die
Errichtung von Scheingesellschaften zwecks Steuerbetrug, waren den
Mitarbeitern durch detaillierte schriftliche Weisungen untersagt. Unsere
eigenen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, doch ist
offensichtlich, dass Kontrolle und Überwachung mangelhaft waren. UBS
wird entsprechende Korrektur- und Disziplinarmassnahmen ergreifen.»
Die Aussage von Mark Branson am heutigen Hearing ist abrufbar auf www.ubs.com/media.
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UBS ist der führende globale Anbieter im Wealth-Management-Geschäft,
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Firmenkundengeschäft in der Schweiz ist UBS Marktführerin.
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der Schweiz, 16% im Rest Europas und weitere 13% im
asiatisch-pazifischen Raum tätig. UBS beschäftigt weltweit mehr als 80
000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aktien der UBS AG sind an der
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(TSE) kotiert.