17.07.2008 17:44
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Aussage von Mark Branson als Vertreter von UBS am Hearing im US-Senat

Regulatory News: UBS wird alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um mögliche Compliance-Mängel im US-Cross-Border-Geschäft anzugehen. So lautete eine der Botschaften Mark Bransons als Vertreter von UBS am Hearing im US-Senat vom 17. Juli. Die Bank wird sich zudem aus dem betreffenden Geschäft vollständig zurückziehen. «Dies bedeutet, dass UBS für US-Kunden, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, Bank- und Wertschriftendienstleistungen nur noch über Gesellschaften mit US-Lizenz erbringen wird. Das grenzüberschreitende Geschäft aus nicht-US-lizenzierten Einheiten wird also eingestellt», erklärte Branson anlässlich des Hearings. Zweitens arbeitet UBS mit den amerikanischen Behörden zusammen, um die Namen von US-Kunden zu eruieren, denen Steuerbetrug vorgeworfen wird. Die Identität von Kunden ist generell durch das Schweizer Bankkundengeheimnis geschützt. Dieser Schutz der Privatsphäre fällt jedoch weg, wenn die Offenlegung von Kundennamen durch ein Auskunftsbegehren auf dem ordentlichen Rechts- oder Amtshilfeweg verlangt wird und zulässig ist, beispielsweise in Fällen von Steuerbetrug. Am Hearing wies Branson ausserdem darauf hin, dass das grenzüberschreitende Geschäft gemässs der QI-Vereinbarung sowohl in der Schweiz als auch in den USA rechtlich absolut zulässig war und immer noch ist. Tatsächlich sehen die QI-Bestimmungen vor, dass US-Bürger in der Schweiz oder anderen Ländern ausserhalb der USA Bankkonten führen dürfen, ohne mittels W9-Formular ihre Bankbeziehung gegenüber den Steuerbehörden offenlegen zu müssen, sofern sie keine US-Wertschriften halten. «Solange diese Regelungen gelten oder nicht geändert werden, müssen wir und andere Banken uns innerhalb dieses Rahmens konform verhalten.» Im vergangenen Jahr hat UBS als Reaktion auf die andauernden Untersuchungen durch das US-Justizdepartement und die US-Börsenaufsicht eine interne Untersuchung im Bereich US-Cross-Border-Geschäft eingeleitet. Die Aussage Bransons zu diesem Punkt: «Einige der im Rahmen dieser Untersuchungen aufgedeckten Vorgänge, wie beispielsweise die Errichtung von Scheingesellschaften zwecks Steuerbetrug, waren den Mitarbeitern durch detaillierte schriftliche Weisungen untersagt. Unsere eigenen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, doch ist offensichtlich, dass Kontrolle und Überwachung mangelhaft waren. UBS wird entsprechende Korrektur- und Disziplinarmassnahmen ergreifen.» Die Aussage von Mark Branson am heutigen Hearing ist abrufbar auf www.ubs.com/media. Als eines der global führenden Finanzinstitute für anspruchsvolle Kundinnen und Kunden auf der ganzen Welt vereinigt UBS globale Grösse mit Fokussierung auf Wachstum. UBS nutzt als integriertes Unternehmen die Ressourcen und das Know-how all ihrer Geschäftseinheiten und schafft so Mehrwert für ihre Kunden. UBS ist der führende globale Anbieter im Wealth-Management-Geschäft, gehört zu den führenden Investmentbanken und Wertschriftenhäusern und zählt zu den weltweit grössten Vermögensverwaltern. Im Privat- und Firmenkundengeschäft in der Schweiz ist UBS Marktführerin. UBS ist in 50 Ländern und an allen wichtigen Finanzplätzen der Welt mit Niederlassungen vertreten. 38% ihrer Mitarbeiter sind in Amerika, 33% in der Schweiz, 16% im Rest Europas und weitere 13% im asiatisch-pazifischen Raum tätig. UBS beschäftigt weltweit mehr als 80 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aktien der UBS AG sind an der SWX Swiss Exchange sowie an den Börsen in New York (NYSE) und Tokio (TSE) kotiert.

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