23.07.2008 11:57
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Brüssel erklärt DHL-Garantien für Halle-Leipzig für nichtig

BRÜSSEL (AFP)--Die Garantien des Flughafens Leipzig-Halle für den Betrieb des Expressgutunternehmens DHL am neuen Luftfracht-Drehkreuz verstoßen nach Ansicht der EU-Kommission gegen EU-Beihilfenrecht. Diese Garantien seien durch Bedingungen abgesichert worden, die kein Privatinvestor akzeptiert hätte, begründete die Behörde am Mittwoch in Brüssel ihre Entscheidung.

   Die Garantien von bis zu 500 Mio EUR waren für den Fall zugestanden worden, dass der Flughafen die Zusagen für den DHL-Betrieb nicht erfüllen kann, beispielsweise durch ein künftiges Verbot von Nachtflügen. Diese Garantiezusagen müssen nach der Kommissionsentscheidung nun aufgehoben werden.

Webseite: http://ec.europa.eu/

DJG/kla (END) Dow Jones Newswires

   July 23, 2008 05:54 ET (09:54 GMT)

   Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.- - 05 54 AM EDT 07-23-08

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