06.01.2009 02:33
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Cellectis beendet die an Genoway vergebene Lizenz für seine Technologie der homologen Rekombination

Biocitech - Das Genomtechnikunternehmen Cellectis S.A. (NYSE – Euronext: ALCLS) gibt bekannt, dass die im Jahr 2001 an Genoway S.A. vergebene einfache Lizenz für bestimmte Nutzungen der homologen Rekombination mit Wirkung vom 30. Dezember 2008 aufgekündigt wurde.

Gemäß den Lizenzbestimmungen waren Herstellung und Verkauf von Zell- und Tiermodellen entsprechend den Patenten FR2646438, EP419621, EP682112, US6528313, US6638768, US6528314, JP3059481, JP3298842, JP3298864, SG49110 und SG49112 in einem begrenzten Bereich und ausschließlich zu Forschungszwecken gestattet, wobei die Nutzung derartiger Produkte für gewerbliche Anwendungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Die Aufkündigung der Lizenz wurde von Genoway S.A. gerichtlich angefochten. Cellectis beabsichtigt, für den seines Erachtens aufgrund der von Genoway S.A. außerhalb des Lizenzumfangs vorgenommene Nutzung entstandenen Schaden angemessenen Schadenersatz zu erlangen.

Informationen über die von der Lizenz betroffenen Patente

Mit der Lizenz wurden Nutzungsrechte für eine vom ursprünglichen bereits 1989 angemeldeten Patent FR8903630 abgeleitete Patentgruppe vergeben, die folgende Patente umfasst: FR2646438, EP419621, EP682112, US6528313, US6638768, US6528314, JP3059481, JP3298842, JP3298864, SG49110 und SG49112. Die letzten Patente dieser Gruppe laufen in den USA in 2020 aus. Das Institut Pasteur gewährte Cellectis die ausschließlichen weltweiten Nutzungsrechte für diese Patentgruppe.

Diese Patente betreffen bestimmte Nutzungsweisen der homologen Rekombination (auch Gen-Targeting genannt), insbesondere für die gezielte Einführung von DNA-Sequenzen, die in eukaryotischen Genomen, beispielsweise Tiergenomen, funktionstüchtig gemacht werden. Die Patente betreffen die ,,Knock-in"-Verfahren, die derzeit für die Herstellung von Zell- und Tiermodellen, einschließlich Mausmodellen, eingesetzt werden. Auf diese Weise können bezüglich eines ausgewählten Genes ,,humanisierte" Mäuse entstehen. Die Nutzung dieser Patente bringt für die pharmazeutische und biotechnische Branche erhebliche Vorteile mit sich, da damit das Verständnis der biologischen Mechanismen vertieft wird, was auch der Entwicklung von Arzneimitteln zugute kommt.

Über Cellectis S.A.

Cellectis SA (www.cellectis.com) ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Genomtechnik und Genomchirurgie. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung und Herstellung von speziellen Meganukleasen zur Verwendung bei in vivo Genomchirurgie in der Arzneimittelbranche, in der landwirtschaftlichen Biotechnik, Bioherstellung und Forschung. Weltweit hat Cellectis mehr als 50 Vereinbarungen mit bedeutenden Pharma-, Biotech- und Agrarbiotechunternehmen abgeschlossen. Ferner bestehen über 20 Kollaborationen mit akademischen Forschungsgruppen. Seit seiner Gründung hat Cellectis Finanzmittel in Höhe von über 50 Mio. Euro an Eigenkapital und öffentlicher Finanzierung aufgenommen. Die Aktie des Unternehmens ist an der NYSE-Euronext Alternext (Tickersymbol: ALCLS) notiert. Weitere Informationen über Cellectis erhalten Sie auf unserer Website: www.cellectis.com

Haftungsausschluss - Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen bezüglich der Ziele des Unternehmens. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen basieren lediglich auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen der Geschäftsleitung des Unternehmens und beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten. Zu den potenziellen Risiken und Unwägbarkeiten gehören insbesondere die Frage, ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Strategien erfolgreich umzusetzen, ob sich das Wachstum im relevanten Markt und die Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens weiterhin fortsetzen, ferner von Konkurrenten des Unternehmens einführte Produkte und technische Neuerungen sowie Risiken im Zusammenhang mit der Handhabung des Unternehmenswachstums. Ungünstige Entwicklungen im Zusammenhang mit diesen und anderen Risiken und Unwägbarkeiten, die insbesondere dem für den Börsengang herausgegebenen Prospekt des Unternehmens zu entnehmen sind, der von der französischen Börsenaufsichtsbehörde (AMF) am 22. Januar 2007 mit dem Sichtvermerk Nr. 07-023 versehen wurde, könnten dazu führen, dass das Unternehmen die in den vorstehenden zukunftsgerichteten Aussagen genannten Ziele nicht erreicht.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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