DGAP-News: BRAIN FORCE HOLDING AG:
BRAIN FORCE HOLDING AG / Hauptversammlung
29.05.2008
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Beschlüsse der 10. ordentlichen Hauptversammlung
Die 10. ordentliche Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG hat am 28.
Mai 2008 folgende Beschlüsse gefasst:
- Entlastung von Vorstandsmitgliedern für 2007
- Entlastung des Aufsichtsrates für 2007
- Wahl des Abschlussprüfers für 2008
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
- Beschlussfassung über Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Detail wurden folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2007
Den Herren Günter Pridt und Wolfgang Lippert wurde jeweils für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 die Entlastung erteilt; Herrn Helmut
Fleischmann wurde für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 die Entlastung
nicht erteilt.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2007
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2007 die Entlastung erteilt.
TOP 5: Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008
Die PwC INTER-TREUHAND GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wurde zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008
bestellt
TOP 6: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2007 wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr mit EUR 10.000,-
für den Aufsichtsratsvorsitzenden, EUR 8.000,- für den Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden und EUR 6.000,- für die anderen Mitglieder des
Aufsichtsrates zuzüglich der jeweiligen Kosten und Barauslagen festgesetzt.
Des Weiteren wurde das Anwesenheitsentgelt für die Teilnahme an den
Sitzungen des Aufsichtsrates mit EUR 1.000,- pro Sitzung für den
Aufsichtsratsvorsitzenden, EUR 800,- für den Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden und EUR 600,- pro Sitzung für die anderen
Mitglieder des Aufsichtsrates sowie das Anwesenheitsentgelt für die
Teilnahme an den Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrates mit EUR 500,-
pro Sitzung für den Ausschussvorsitzenden, EUR 400,- für den Stellvertreter
des Ausschussvorsitzenden und EUR 300,- pro Sitzung für die anderen
Mitglieder des Aufsichtsratsausschusses festgesetzt.
Top 7: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Die Hauptversammlung hat den Änderungen in den §§ 3, 4, 6, 9 und 15 der
Satzung der BRAIN FORCE HOLDING AG wie folgt zugestimmt:
a. Änderung des § 3 'Veröffentlichungen', sodass dieser wie folgt lautet:
'Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen, soweit und solange auf
Grund des Aktiengesetzes zwingend erforderlich, im 'Amtsblatt zur
Wiener Zeitung'. Im Übrigen erfolgen Veröffentlichungen der
Gesellschaft entsprechend den jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften.
Sämtliche Veröffentlichungen sind auch auf der Website der Gesellschaft
im Internet zur Verfügung zu stellen.'
b. Ersatzlose Streichung des fünften Absatzes des § 4 'Grundkapital und
Aktien': 'Jeder, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise
5, 10, 25, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte erreicht, über- oder
unterschreitet, hat unverzüglich der Gesellschaft das Erreichen, Über-
oder Unterschreiten der genannten Schwellen sowie die Höhe des
Stimmrechtsanteils unter Angabe seiner Anschrift schriftlich
mitzuteilen. Bis zu dieser Mitteilung, sowie für die darauf folgenden
drei Monate werden die die jeweilige Grenze überschreitenden
Stimmrechte nicht berücksichtigt'
c. Änderung des 3. Absatzes des § 6 'Zusammensetzung, Vertretung,
Geschäftsführung', sodass dieser wie folgt lautet: 'Die Gesellschaft
wird durch den Vorstand vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied
bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft selbständig. Sind zwei oder
mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, sind zur Abgabe von
Willenserklärungen und zur Zeichnung der Gesellschaft zwei Mitglieder
des Vorstandes gemeinsam oder ein Mitglied des Vorstandes gemeinsam mit
einem Prokuristen befugt. Nach Maßgabe des Gesetzes sind zur Vertretung
der Gesellschaft auch zwei Prokuristen gemeinsam befugt.'
d. Änderung des 2. Absatzes des § 9 'Besondere Aufgaben und
Ermächtigungen, Zustimmung des Aufsichtsrates', sodass dieser wie folgt
lautet: 'Der Aufsichtsrat ist berechtigt, einem oder mehreren
Vorstandsmitgliedern auch Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen.'
e. Ersatzlose Streichung des § 15 'Ausschluss des Preisabschlages gem.
ÜbG': 'Der im § 26 Abs. 1 ÜbG vorgesehene Abschlag bei Bestimmung des
Preises für ein Pflichtangebot wird gemäß § 27 Abs. 1 Z. 2 ÜbG
ausgeschlossen.'
TOP 9: Beschlussfassung über Veränderungen im Aufsichtsrat (Abberufung und
Neuwahl)'
a) der Antrag auf Wahl von Minderheitsvertretern gem. § 87 Abs 1 AktG hat
nicht das erforderliche Drittel des vertretenen Grundkapitals gefunden.
b) Die Herren Dipl. Ing. Stefan Pierer, Josef Blazicek, Mag. Friedrich
Roithner und Dr. Michael Hofer wurden als neue Aufsichtsratsmitglieder der
Gesellschaft bis 2012 gewählt; das Aufsichtsratsmandat des Herrn Mag.
Wolfgang Hickel wurde bis 2012 verlängert.
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29.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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