09.07.2008 15:58
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;



Zielgesellschaft: GfK AG // Bieter: Taylor Nelson Sofres plc

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOSS GEGEN RECHTSVORSCHRIFTEN DIESER RECHTSORDNUNGEN DARSTELLEN WÜRDE, INSBESONDERE AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN UND DER VEREINIGTEN STAATEN.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Rücknahme ihrer gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes am 3. Juni 2008 mitgeteilten Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots

Bieter:

Taylor Nelson Sofres Plc TNS House, Westgate London W5 1UA Großbritannien www.tnsglobal.com

Zielgesellschaft:

GfK Aktiengesellschaft Nordwestring 101 90319 Nürnberg www.gfk.com ISIN: DE0005875306 (auf den Inhaber lautende Stammaktien)

Taylor Nelson Sofres Plc ('TNS') hat heute entschieden, ihr am 3. Juni 2008 veröffentlichtes Vorhaben aufzugeben, den Aktionären der GfK Aktiengesellschaft ('GfK'), ein Umtauschangebot für ihre auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (ISIN: DE0005875306) zu unterbreiten.

Angesichts veränderter Umstände, insbesondere der heute von der WPP Group plc veröffentlichten Absicht zur Abgabe eines feindlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der TNS, haben sich GfK und TNS darauf verständigt, die zwischen ihnen vereinbarte Zusammenschlussvereinbarung ('Merger Agreement') aufzuheben.

TNS nimmt daher ihre am 3. Juni 2008 bekanntgegebene Entscheidung zur Abgabe eines Umtauschangebots an die Aktionäre von GfK gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes hiermit zurück.

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt werden, auch nicht durch die Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel oder Instrument zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, Faxübermittlung, Telefon und das Internet.

London, den 9. Juli 2008

Taylor Nelson Sofres Plc

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 09.07.2008 --------------------------------------------------------------------------- Notiert: GfK AG: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

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