17.07.2008 11:06
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EuGH: Spanischer Energiemarktregulierer... (zwei)

   In Spanien können seit 2006 Übernahmen im Energiesektor sowie die zur Energielieferung benötigten Anlagen nur nach vorheriger Genehmigung der Regulierungsbehörde übernommen werden. Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen EU-Recht und hatte eine Vertragsverletzungsklage erhoben.

   Der EuGH räumte zwar ein, dass eine solche Regelung aus Gründen des Allgemeininteresses, wie der öffentlichen Sicherheit, gerechtfertigt sein könnte. Darauf könne eine Regierung sich aber nur dann berufen, wenn es sich um eine "hinreichend schwere Bedrohung" handle, die ein gesellschaftliches Grundinteresse berühre. Dies treffe auf den bloßen Erwerb von Unternehmensbeteiligungen und Betriebsanlagen nicht zu.

   Die spanische Regierung habe nicht dargelegt, dass die Regelung der Vorabgenehmigung einer Übernahme durch die Regulierungsbehörde geeignet sei, das angestrebte Ziel der Energie-Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Befugnisse der CNE stünden zu diesem Ziel nicht in einem angemessenen Verhältnis, stellte der Gerichtshof fest.

Webseite: http://www.europa.eu

- Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490, europa.de@dowjones.com

DJG/ang/kla (END) Dow Jones Newswires

   July 17, 2008 05:03 ET (09:03 GMT)

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