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FMC informiert über laufenden Prozess zu Patentstreitigkeiten in den USA
Den Angaben zufolge hatte das Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien in dem laufenden Verfahren den Antrag von Baxter auf ein neues Verfahren Ende letzter Woche abgelehnt. Das Gericht hat jedoch in erster Instanz angeordnet, dass FMC für seine Dialysemaschine 2008K Lizenzzahlungen an Baxter leisten müsse und die Maschine von Januar 2009 an in den USA mit der derzeitigen Touchscreen-Benutzeroberfläche nicht mehr verkaufen dürfe. Aufgrund der bestehenden Sachlage geht FMC aber weiterhin davon aus, dass die betreffenden Patente von Baxter - wie vom US-Patentamt in einer Neubewertung festgestellt - nichtig und somit nicht mehr durchsetzbar sind. FMC beabsichtigt daher, bei der Berufungskammer am Bundesgericht Rechtsmittel einzulegen, um ein schon in gleicher Sache im Jahr 2006 ergangenes, vorteilhaftes Jury-Urteil bestätigen zu lassen. Zudem gab das Unternehmen bekannt, vorsorglich eine alternative Entwicklung für die betreffende Touchscreen-Benutzeroberfläche für die Markteinführung noch vor Januar 2009 bereitzuhalten.
Baxter hatte behauptet, dass FMC mit der Dialysemaschine 2008K drei Patente verletzt habe, die sich auf die Verwendung eines Touchscreens bei computergesteuerten Hämodialysemaschinen beziehen. Im Juni 2006 war eine Geschworenen-Jury dagegen zu dem Ergebnis gelangt, dass alle Patente, auf die sich die Ansprüche gegen FMC stützen, ungültig sind. Das Gericht hatte diese Juryentscheidung aufgehoben und ein neues Verfahren angesetzt. Im Oktober 2007 hatte eine zweite Jury die Forderung von Baxter nach einer Entschädigung von 149 Mio. Dollar zurückgewiesen und Baxter 14,3 Mio. Dollar zugesprochen.
Am 4. April 2008 lehnte das Gericht den Antrag von Baxter auf eine neue Bestimmung der Entschädigungssumme und ein neues Verfahren ab. Das Gericht entschied jedoch, dass FMC mit Wirkung vom 7. November 2007 Lizenzzahlungen in Höhe von 10 Prozent des US-Umsatzes der Dialysemaschine 2008K und 7 Prozent der US-Umsätze des mit der Maschine verwendeten Verbrauchsmaterials leisten soll. Zugleich verfügte das Gericht, dass FMC die Dialysemaschine 2008K mit der derzeitigen Touchscreen-Benutzeroberfläche vom 1. Januar 2009 an in den USA nicht mehr verkaufen darf.
Laut FMC hat das US-Patentamt seit Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung im Rahmen einer Neubewertung alle aus den Patenten abgeleitete Ansprüche für nichtig erklärt. Zwei der für die gerichtliche Auseinandersetzung zentralen Patente wurden endgültig für ungültig erklärt.
Die Aktie von Fresenius Medical Care schloss am Freitag bei 32,90 Euro (+0,37 Prozent). (07.04.2008/ac/n/d)
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