05.01.2009 10:28
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Geldanlage-Report-Kolumne: Ihr Geld - Was sich 2009 ändert!

Lieber Geldanleger,

ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. 2009 wird anders - hoffentlich in Punkto Aktienmarkt, ganz sicher aber, was viele Gesetze betrifft.

Denn hier gibt es einige wichtige Neuerungen, die ich nachfolgend zusammenfasse, damit Sie in 2009 keine bösen Überraschungen erleben.

Nicht alles wird schlechter bzw. teurer: Die oft leid geplagten Bahnkunden können sich nämlich ab Mai wehren, wenn ihr Zug mal wieder Verspätung hat: Ist er mindestens 60 Minuten verspätet, erhalten Kunden 25 Prozent ihres Fahrpreises zurück. Bei zwei Stunden Verspätung kann man sich sogar 50 Prozent wieder zurück holen. Meiner Ansicht nach ist das die richtige Vorgehensweise, um den Service endlich zu verbessern. Manchmal hilft wohl nur mehr Druck, um die Beamtenmentalität auszumerzen!

Auch Kunden von Versicherungen haben künftig mehr Rechte. Auch für Altkunden entfällt das "Alles-oder-nichts"-Prinzip. Der Versicherer kann nicht mehr die ganze Leistung kürzen, wenn der Kunde eine Mitschuld am Schaden hat, sondern muss anteilig bezahlen. Dies gilt sowohl bei Alt- als auch bei Neukunden. Ansprüche aus Versicherungsleistungen verjähren zudem ab sofort erst ab drei Jahren, nicht gleich nach einem halben Jahr wie bisher.

Auch Beiträge müssen bei Kündigungen nur noch anteilsmäßig bezahlt werden. Früher mussten Kunden bei Kündigungen während eines Jahres häufig den ganzen Jahresbeitrag begleichen.

*Autofahrer als Prügelknaben, Hausbauer drangsaliert

Autofahrer werden dagegen wieder einmal kräftiger zur Kasse gebeten, wenn sie sich nicht an die Regeln halten: Wer zu dicht auffährt, muss beispielsweise 400 statt 250 Euro bezahlen. Die Bußgelder werden um 30 bis 100 Prozent angehoben. Meine Meinung: Eine Anhebung in dieser Höhe ist eine Sauerei! Hier geht es nicht in erster Linie um Sicherheit im Straßenverkehr, sondern darum, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wer berufsbedingt viel auf den Straßen unterwegs ist, setzt sich automatisch einer erhöhten Gefahr aus "mal zu schnell zu fahren". Die Bestrafungen dafür stehen meiner Ansicht nach nicht mehr im richtigen Verhältnis zur Tat. Autofahrer werden immer mehr zu den Zahlmeistern des Landes.

Zumindest zweifelhaft finde ich folgende tiefgreifende Regelung: Bauherren, die ab sofort einen Bauantrag stellen, müssen einen Teil der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das legt das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fest. Alternativ müssen Häuslebauer dafür sorgen, dass durch eine besonders gute Wärmedämmung der Energiebedarf 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Anreize zum Energiesparen sind begrüßenswert, Zwänge aber nicht, finde ich.

Aktionäre sollten in diesem Zusammenhang aufhorchen: Neben Solar-, Geothermie- und Biomassefirmen sollte vor allem der Stühlinger Spezialist für Wärmedämmung, die STO AG (WKN 727413 / ISIN DE0007274136), von dieser Regelung profitieren.

Nachgeprüft wird das Ganze übrigens durch den so genannten Energiepass: Wer sein Haus verkaufen oder neu vermieten muss, der muss ab Januar einen solchen vorlegen, auch wenn er sein Haus nach 1964 gebaut hat.

Apropos Immobilien: Wer eine Immobilie erbt, der muss künftig damit rechnen, dass diese vom Finanzamt höher bewertet wird als bisher. Künftig wird der Verkehrswert angesetzt. Das heißt: Der aktuelle tatsächliche Wert der Immobilie wird von einem Gutachter ermittelt. Entsprechend müssen dann höhere Erbschaftssteuern bezahlt werden. Bisher wurden Immobilien im Durchschnitt nur mit 50 bis 80 Prozent des Verkehrswerts angesetzt, weil jeder versucht hat, den offiziellen Wert möglichst niedrig anzugeben.

Zusätzlich muss der Gutachter selbst noch bezahlt werden. Kostenpunkt bei einem Hauswert von 500.000 Euro: Mehr als 1.000 Euro!

Wie können Immobilienbesitzer sich die Mehrkosten wieder zurückholen? Eventuell, in dem sie eine Haushaltshilfe beschäftigen. Ausgaben für geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen können bis zu einer Höhe von 2.550 Euro mit 20 Prozent in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Putzdamen können 20 Prozent von bis 20.000 Euro jährlicher Bezahlung von der Steuerschuld abgezogen werden.

Möglichkeit zwei die steuerliche Absetzung von Handwerksdienstleistungen bei der selbst genutzten Immobilie. Maximal 1.200 Euro können hier künftig verwendet werden, um die Steuerlast zu vermindern. Auch hier wird ein Satz von 20 Prozent bis zu Maximalkosten von 6.000 Euro angesetzt.

Ob das allerdings ausreichend ist, um wie beabsichtigt die Schwarzarbeit einzudämmen, darf bezweifelt werden.



Armin Brack ist Chefredakteur des Geldanlage-Reports. Gratis anmelden unter: www.geldanlage-report.de.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die Smarthouse Media GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.

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