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03.04.2008 09:27
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Gericht bestätigt Preisvorgaben für Mobilfunkanbieter

        Leipzig (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, blieben die Klagen der vier deutschen Anbieter T-Mobile, E-Plus, Vodafone D2 und O2 gegen eine staatlich verordnete Absenkung der Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze (Terminierung) erfolglos.

 

    Die Bundesnetzagentur hatte diese Gebühren im November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt. Zugleich ordnete die Regulierungsbehörde an, dass die Entgelte künftig im Vorfeld genehmigt werden müssen. Die Leipziger Richter bestätigten nun dieses Vorgehen im vollen Umfang./vk/DP/mur

 

 

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