14.05.2008 11:36
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Gericht lässt Schadenersatzklage gegen Zementkartell zu

   DÜSSELDORF (AP)--Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Weg für eine millionenschwere Schadenersatzklage gegen sechs führende deutsche Zementhersteller freigemacht. Der erste Kartellsenat entschied am Mittwoch, die Klage der belgischen Gesellschaft Cartel Damage Claims (CDC) sei zulässig. Die Richter bestätigten damit eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.

   CDC fordert von den Zementherstellern Schadenersatz von rund 114 Mio EUR plus Zinsen. Die Forderung beruht auf den abgetretenen Ansprüchen von 36 Firmen, die nach eigener Einschätzung auf Grund unzulässiger Preisabsprachen der Zementhersteller HeidelbergCement AG, Schwenk, Lafarge, Dyckerhoff AG, Cemex und Holcim in den Jahren 1989 bis 2002 ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe erlitten hatten.

   Das Bundeskartellamt hatte bereits 2003 eine Buße von 661 Mio EUR gegen die Zementhersteller verhängt. Die Wettbewerbshüter sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen durch Preisabsprachen und Lieferquoten über Jahre hinweg künstlich überhöhte Preise am Markt durchgesetzt hätten.

   Das Oberlandesgericht ließ eine Revision gegen seine Entscheidung nicht zu. Doch können die Zementhersteller Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

   Das Landgericht Düsseldorf wird nun den Prozess fortsetzen und dabei zunächst über die Begründetheit der Klage zu entscheiden haben. Denn es ist umstritten, ob die Abtretung der Schadenersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz und aus anderen Gründen unwirksam ist.

   (Aktenzeichen: OLG Düsseldorf VI-U (Kart) 14/07)

   DJG/jhe

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   May 14, 2008 05:33 ET (09:33 GMT)

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