12.05.2008 07:57
Drucken |

Schrift:

HINTERGRUND: AOK kämpft um Rabattverträge - neuer Anlauf - EU greift ein

        STUTTGART (dpa-AFX) - Die Arzneimittelausgaben belasten die Budgets der Krankenkassen in Deutschland immer stärker. Allein im ersten Quartal dieses Jahres stiegen sie um 2,4 Prozent. Einige Kassen wollen auf die Kostenbremse treten, darunter auch die mit mehr als 25 Millionen Mitgliedern bundesweit größte gesetzliche Kasse, die AOK. Dass dies alles andere als einfach ist, musste stellvertretend die AOK Baden-Württemberg schmerzlich erfahren. Bei dem Versuch, die Möglichkeiten der Gesundheitsreform zu nutzen und Mengenrabatte für einzelne Wirkstoffe durchzudrücken, stellten sich die Gerichte auf die Seite der Pharmaunternehmen, die sich beschwert hatten.

    Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Februar musste die AOK die Rabattverträge für rund 60 von 80 ursprünglich vorgesehenen Wirkstoffen auf Eis legen. Doch das Konzept der Rabatte will sie hartnäckig weiterverfolgen. Von den finanziellen Spielräumen von insgesamt 500 Millionen Euro für alle AOK könnten nach den Worten des AOK-Vizechefs aus Baden-Württemberg, Christopher Hermann, die Patienten nicht nur durch millionenschwere Zuzahlungsbefreiungen profitieren. Neben besserer Vergütung von Hausärzten und Hebammen denkt Hermann an mehr Mittel für die Palliativmedizin, die Versorgung von Frühchen oder die Vorsorge. Er versichert: "Wir legen kein Geld auf die hohe Kante."

    Die Stuttgarter Richter bemängelten vor allem Verstöße gegen Wettbewerbsregeln. Damit bestätigten sie die Position der klagenden Pharmafirmen, die bei der Ausschreibung nicht zum Zuge gekommen waren. Sie pochten auf eine europaweite Ausschreibung, weil die AOK ein öffentlicher Auftraggeber sei. Dies bestreitet die Kasse. Doch die für ihre Innovationsfreude bekannte Kasse lässt nicht locker und will schon im Sommer wieder Wirkstoffe ausschreiben. Anfang 2009 sollen die entsprechenden Verträge in Kraft treten. Dabei werde man die Kritikpunkte des Gerichtes beachten, versichert Hermann.

    In der Zwischenzeit hat er sich auf den Abschluss von Rabattverträgen zu einem ganzen Sortiment eines Herstellers verlegt. "Jeder der uns einen Vertrag anbietet, bekommt einen, allerdings sind die Rabatte weit niedriger als über die Ausschreibung von Wirkstoffen", erläutert Hermann. Bei den Ausschreibungen von Wirkstoffen sind mehr als 60 Prozent drin. Die Vollsortimentsrabatte dürften nur bis zu zehn Prozent betragen. Mehr als 40 solcher Rabattverträge ohne Ausschreibung hat die Kasse bereits abgeschlossen. Hermann: "Mit denen sind wir aber nicht in der Champions-, sondern in der Regionalliga."

    Bisher ging es bei den Rabatten nur um Generika, also preiswerte Medikamente, die wirkstoffgleich mit nicht mehr patentgeschützten Originalpräparaten sind. Doch zunehmend vereinbart die AOK Preisermäßigungen für Originalpräparate. Hier wie bei den anderen Rabattformen haben die Hersteller den Vorteil, dass die Apotheker den AOK-Versicherten die rabattierten Medikamente verpflichtend abgeben müssen. Hermann: "Die AOK als größte gesetzliche Kasse ist strukturierend für den Markt: Was für die AOK rabattiert ist, ist in der Apotheke vorhanden, anderes legt sich keine Apotheke hin."

    Sortiments- und Wirkstoffrabattverträge sind den Pharmafirmen ein Dorn im Auge. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in Berlin, aus dessen Reihen auch der Rechtsstreit über die Wirkstoffrabatte vom Zaun gebrochen worden war, verlangt ein Ende der Sortimentsverträge. Vize-Geschäftsführer Thomas Brauner: "Diese Verträge verstoßen gegen das Gesetz gegen Behinderung von Wettbewerb, weil die kleinen Unternehmen mit ihrem begrenzten Sortiment den Großfirmen wie Hexal oder Stada nicht Paroli bieten können."

    Für die Wirkstoffrabatte fordert er eine transparente Ausschreibung, die auch Mittelständlern eine Chance gibt. Brauner: "Wir haben nichts gegen Rabattverträge grundsätzlich, sie müssen nur den Regularien des Wettbewerbs und Kartellrechts genügen." Da sieht er die Bundesregierung in der Pflicht, die diese Rechtsgrundlage im Jahr 2000 ausgehebelt habe, um selbst in den Arzneimittelmarkt eingreifen zu können. Der BPI hofft nun auf die Einsicht der großen Koalition angesichts eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission. Die Kommission will, dass die Bundesregierung auf die Krankenkassen einwirkt, sich an europäische Vergaberichtlinien zu halten. "Ich setze darauf, dass die Regierung ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vermeiden will."/gi/DP/zb     --- Von Julia Giertz, dpa ---





Wie bewerten Sie diese Seite?   sehr gut        schlecht
 

Anzeige

Anzeige