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HINTERGRUND: Mehrwertsteuer bei Deutscher Post ohne Auswirkung für Kleinkunden
Betroffen von der Umsatzsteuer-Neuregelung sind in erster Linie Geschäftskunden der Deutschen Post. Solche Großversender sollen ab 1. Januar 2010 den Steuersatz von 19 Prozent zahlen. Die Geschäftskunden sind im Gesamtmarkt weit wichtiger als Kleinkunden: Sie machen für den Bonner Konzern etwa drei Viertel des Umsatzes auf dem heimischen Briefmarkt aus. Mit Firmen vereinbart die Post meist individuelle Leistungen oder Sonderkonditionen wie Rabatte.
EINSEITIG WEITER BEFREIT
Anders als die Konkurrenz muss der Marktführer hier bisher keine Mehrwertsteuer auf seine Preise aufschlagen. Nach Branchenschätzungen macht dieses exklusive Privileg für die Post einen Vorteil von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr aus. Deshalb wurde der Beschluss von den neuen Anbietern auch negativ aufgenommen, da der alte Monopolist seine Vorteile per Gesetz bei Geschäftskunden noch bis 2010 und bei Kleinkunden auch zeitlich unbegrenzt behalte.
Ungeachtet des zu Jahresanfang endgültig beseitigten Monopols ist das frühere Staatsunternehmen einseitig weiter von der Mehrwertsteuer befreit. Mit der Vorzugsbehandlung sollen Leistungen für alle Bürger kompensiert werden. Die weitere Befreiung ist daran geknüpft, dass die Post Verpflichtungen zu einem flächendeckenden Grundangebot (Universaldienst) nachkommt. Diese Bindung wird voraussichtlich auch dafür sorgen, dass weiterhin nur die Deutsche Post keine Mehrwertsteuer bei Privatkunden zu berechnen hat.
WETTBEWERBSVORTEIL
Der Bonner Konzern hat mit der Fortschreibung der aus den Zeiten des Monopols stammenden Steuerbefreiung insgesamt bis 2010 aber nun erst einmal auch bei Geschäftskunden weiter einen Wettbewerbsvorteil beim Preis. Der Bund profitiert davon indirekt auch: Er ist mit rund 30 Prozent noch größter Aktionär und wird entsprechend am Gewinn mit Dividendenausschüttung beteiligt. Allerdings hätte die öffentliche Hand bei einer Vorverlegung der Steuereinführung etwa um ein Jahr für 2009 auch schon Einnahmen einstreichen können.
Konkurrenten klagen darüber, dass die Post mit dem Privileg der Mehrwertsteuer-Befreiung große Wettbewerbsvorteile habe und sie steuerlich diskriminiert würden. Außerdem koste dies den öffentlichen Haushalt und den Steuerzahler jährlich etwa eine halbe Milliarde Euro. Die teilweise Aufhebung wird von den neuen Anbietern zwar grundsätzlich als richtiger Schritt begrüßt. Unverständlich sei aber ein Hinauszögern bis 2010, für das es keine sachliche Grundlage gebe.
MARKTBEHERRSCHENDER KONZERN
"Ein marktbeherrschender Konzern wird damit ein weiteres Jahr mit rund einer halben Milliarde Euro subventioniert", kritisierte der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), Florian Gerster. Die "Verschleppungstaktik" der Bundesregierung bedeute für die ohnehin Not leidenden privaten Zusteller "ein verlorenes Jahr".
Wenn Kunden berechtigt sind zum Vorsteuerabzug, ist die Mehrwertsteuer für sie nur ein durchlaufender Posten. Allerdings hat die Post viele Großkunden aus den Bereichen Banken, Versicherungen oder Behörden, die keine Mehrwertsteuer geltend machen können. Den neuen Anbietern bleibe diese wichtige Kundengruppe bis 2010 auf Grund des 19-prozentigen Preisnachteils deshalb faktisch verwehrt, betonte der Sprecher des Dachverbands Aktionsforum Mehr Farbe im Postmarkt, Bernd Jäger.
Für die Konkurrenten im länger liberalisierten Paketgeschäft - sie haben bereits einen Marktanteil von etwa 50 Prozent - ist es auch nicht nachvollziehbar, warum hier die Deutsche Post weiterhin von der Mehrwertsteuer ausgenommen wird. Dies sei "eine einseitige Bevorzugung", erklärte das verbrauchernahe PostKundenForum. Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) forderte eine einheitliche Besteuerung aller Paketfirmen./ba/DP/edh
- Von Edgar Bauer, dpa -
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