09.05.2008 16:36
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HUGIN NEWS/Beschlüsse der 139. ordentlichen Wienerberger Hauptversammlung

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Die 139. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG hat am 09. Mai 2008 folgende Beschlüsse gefasst:

-Erhöhung der Dividende um 12 % auf 1,45 EUR je Aktie -Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat -Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 -Wahlen in den Aufsichtsrat -Beschlussfassung über die Änderung von § 2, 4, 10, 15, 24 und 25 der Satzung -Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Im Detail wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Dividende von 1,45 EUR pro Aktie TOP 2: Gewinnver teilungsvorschlag Vom Bilanzgewinn 2007 von 121.079.078,66 EUR ist auf das Grundkapital von 83.947.689,00 EUR eine Dividende von 1,45 EUR je Aktie, das sind 121.724.149,05 EUR abzüglich eines anteiligen Betrages für die eigenen Anteile von 1.179.724,35 EUR somit 120.544.424,70 EUR auszuschütten und den Restgewinn von 534.653,96 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird am 14. Mai 2008 vom Kurs abgeschlagen und gelangt ab 15. Mai 2008 zur Auszahlung.

Entlastungen erteilt TOP 3: Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtrates wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 die Entlastung erteilt.

Abschlussprüfer bestellt TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2008 zum Abschlussprüfer bestellt.

Raidl und Dumolin wiedergewählt TOP 5: Wahlen in den Aufsichtsrat Die Aufsichtsräte von Dr. Claus Raidl und Christian Dumolin wurden wiedergewählt. Die Funktionsdauer endet mit der ordentlichen HV 2013.

Änderung des § 2 der Satzung zugestimmt TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung Die Hauptversammlung hat der Änderung des § 2 der Satzung wie folgt zugestimmt: (1) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Ausübung der Funktion einer Holdinggesellschaft hinsichtlich der unter ihrer einheitlichen Leitung zu einem Konzern im Sinne des § 15 AktG zusammengefassten Unternehmen. Der Unternehmenszweck dieser Konzernunternehmen umfasst insbesondere die Herstellung, den Erwerb sowie den Verkauf von Baustoffen aller Art, die Ausübung des Baugewerbes sowie den Betrieb von Tankstellen; b) der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere Industrieunternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland; c) die Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung (insbesondere in den Bereichen Organisation, Datenverarbeitung, Versicherung, etc.) für andere Unternehmen und Gesellschaften; d) die automationsunterstützte Verarbeitung personenbezogener Daten; e) der Handel mit Waren aller Art. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sein können, insbesondere auch in allen dem Unternehmensgegenstand ähnlichen oder verwandten Tätigkeitsbereichen.

Änderung der § 4, 10, 15, 24 und 25 der Satzung zugestimmt TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 4, 10, 15, 24 und 25 der Satzung Die Hauptversammlung hat der Änderung der § 4, 10, 15, 24 und 25 der Satzung wie folgt zugestimmt: §4(2) Es ist in 83.947.689 Stück Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zerlegt. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. §10(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. §10(3) Die Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet; jedoch scheiden alljährlich mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung aus der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder mindestens zwei gewählte Mitglieder aus. Die Ausscheidenden werden wie folgt bestimmt: In erster Linie scheiden diejenigen Mitglieder aus, deren Funktionsperiode abläuft. Sodann scheiden diejenigen Mitglieder aus, die in ihrer Funktionsperiode am längsten im Amte sind. Sind nach den vorstehenden Vorschriften die Ausscheidenden noch nicht bestimmt, so scheiden diejenigen Mitglieder aus, die bis dahin am längsten in ihrer Aufsichtsratsfunktion tätig sind. Die Ausscheidenden sind sofort wieder wählbar. §15(2) Weiters erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,07 Promille des für ein Geschäftsjahr ermittelten Ergebnisses nach Steuern (vor Minderheitenanteilen und nach Abzug eines etwaigen Zinsaufwandes für Hybridanleihen oder für vergleichbare Finanzierungsinstrumente) gemäß dem vorgelegten und uneingeschränkt testierten Konzernabschluss. §24(1) Innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht nach Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung dem Aufsichtsrat vorzulegen. §24(2) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres über die Verteilung des Bilanzgewinnes, die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Wahl des Abschlussprüfers und den im Gesetz vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses (ordentliche Hauptversammlung). §25 Der Bilanzgewinn wird an die Aktionäre ausgeschüttet, soweit die Hauptversammlung keine andere Verwendung beschließt.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf erneuert TOP 8: Ermächtigung des Vorstandes zum Aktienerwerb und zur Verwendung rückgekaufter Aktien Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand zum Erwerb von bis zu 8.394.769 Aktien, das sind bis zu 10 % des Grundkapitals, zum Zwecke des Wiederverkaufes und/oder der Einziehung und/oder zur Durchführung eines Beteiligungsmodells für Führungskräfte, wobei die Geltungsdauer der Genehmigung zum Erwerb 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung beträgt.

Der Erwerb erfolgt zum jeweils aktuellen Börsekurs, aber höchstens zum Zweifachen des Börsekurses vom 09. Mai 2008 und mindestens zum Rechenwert von einem Euro je Aktie. Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand zur Einziehung der Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss und zur Veräußerung der Aktien auf eine andere Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot. Diese Ermächtigung ersetzt die in der 138. ordentlichen Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien.

Für Rückfragen: Karin Hofmann, Public Relations T +43 (1)60192-463 | communication@wienerberger.com

Barbara Braunöck, Investor Relations T +43 (1)60192-463 | investor@wienerberger.com

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Wienerberger AG Wienerbergstraße 11 Wien Österreich

ISIN: AT0000831706; Index: WBI, ATX , ATX Prime; Notiert: Prime Market in Wiener Boerse AG;

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   May 09, 2008 10:33 ET (14:33 GMT)- - 10 33 AM EDT 05-09-08

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