Constantia Packaging Aktie [WKN: 895703 / ISIN: AT0000943352]

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15.05.2008 17:16
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Hugin-News: Constantia Packaging AG

Bekanntmachung gemäß §§ 2 und 3 der Veröffentlichungsverordnung 2002

Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------- --------------

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Die 14. ordentliche Hauptversammlung der Constantia Packaging AG vom
15. Mai 2008 hat folgenden Beschluss gefaßt:a) Die dem Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai
2007 dem Vorstand eingeräumten Ermächtigung - soweit diese noch nicht
ausgenutzt wurde - gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 AktG eigene Aktien im
Ausmaß von insgesamt höchstens 10% des Grundkapitals der Gesellschaft
während einer Geltungsdauer von höchstens 18 Monaten zu erwerben,
wird widerrufen.Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand neuerlich zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 AktG, wobei der Anteil der zu
erwerbenden Aktien am Grundkapital mit 10 % begrenzt ist, die
Ermächtigung für einen Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung
gilt und der Gegenwert je Aktie zum jeweiligen Ankaufszeitpunkt
innerhalb einer Bandbreite von +/- 30 % des für den jeweiligen Tag
berechneten Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der
Gesellschaft an der Wiener Börse an den jeweils vorangegangenen 30
Börsetagen zu liegen hat, mit der Verpflichtung des Vorstands gemäß §
65 Absatz 1a AktG, den Beschluss sowie das jeweilige Rückkaufprogramm
und insbesondere dessen Dauer zu veröffentlichen. Der Vorstand wird
ermächtigt, für den Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer
8 AktG eine andere Art des Erwerbs als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu beschließen, dies unter Berücksichtigung der
Bestimmung des § 47a AktG. Die Ermächtigung kann ganz oder in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrere Zwecke
durch die Gesellschaft, ihre Konzernunternehmen oder für deren
Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot ohne oder unter
teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre zu beschließen. Diese Ermächtigung kann einmal oder
mehrmals ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden
und gilt bis einschließlich 15. Mai 2013.c) Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Der Vorstand
Constantia Packaging AG
Opernring 17, A -1010 Wien
T +43 1 588 55 0, F +43 1 588 55 106
ir@constantia-packaging.com
www.constantia-packaging.com
Die Pressemitteilung ist auf folgendem Link als PDF abrufbar:

--- Ende der Mitteilung ---Constantia Packaging AG
Opernring 19 Wien ÖsterrreichWKN: 895703;
ISIN: AT0000943352; Index: ATX Prime, WBI;
Notiert: Prime Market in Wiener Boerse AG;

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