09.05.2008 16:32
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Hugin-News: Wienerberger AG

Beschlüsse der 139. ordentlichen Wienerberger Hauptversammlung

Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------- --------------

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die 139. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG hat am 09.
Mai 2008
folgende Beschlüsse gefasst:
 
-Erhöhung der Dividende um 12 % auf 1,45 € je Aktie
-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
-Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
-Wahlen in den Aufsichtsrat
-Beschlussfassung über die Änderung von § 2, 4, 10, 15, 24 und 25 der
Satzung
-Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
 
Im Detail wurden folgende Beschlüsse gefasst:
 
Dividende von 1,45 € pro Aktie
TOP 2: Gewinnver teilungsvorschlag
Vom Bilanzgewinn 2007 von 121.079.078,66 € ist auf das Grundkapital
von 83.947.689,00 € eine Dividende von 1,45 € je Aktie, das sind
121.724.149,05 € abzüglich eines anteiligen Betrages für die eigenen
Anteile von 1.179.724,35 € somit 120.544.424,70 € auszuschütten und
den Restgewinn von 534.653,96 € auf neue Rechnung vorzutragen.
 
Die Dividende wird am 14. Mai 2008 vom Kurs abgeschlagen und gelangt
ab 15. Mai 2008 zur Auszahlung.
 
Entlastungen erteilt
TOP 3: Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtrates
wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 die Entlastung
erteilt.
 
Abschlussprüfer bestellt
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2008
zum Abschlussprüfer bestellt.
 
Raidl und Dumolin wiedergewählt
TOP 5: Wahlen in den Aufsichtsrat
Die Aufsichtsräte von Dr. Claus Raidl und Christian Dumolin wurden
wiedergewählt. Die Funktionsdauer endet mit der ordentlichen HV 2013.
 
Änderung des § 2 der Satzung zugestimmt
TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung
Die Hauptversammlung hat der Änderung des § 2 der Satzung wie folgt
zugestimmt:
(1) Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Ausübung der Funktion einer Holdinggesellschaft hinsichtlich
der unter ihrer einheitlichen Leitung zu einem Konzern im Sinne des §
15 AktG zusammengefassten Unternehmen. Der Unternehmenszweck dieser
Konzernunternehmen umfasst insbesondere die Herstellung, den Erwerb
sowie den Verkauf von Baustoffen aller Art, die Ausübung des
Baugewerbes sowie den Betrieb von Tankstellen;
b) der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen und
Gesellschaften, insbesondere Industrieunternehmen mit gleichem oder
ähnlichem Unternehmenszweck sowie die Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland;
c) die Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung
(insbesondere in den Bereichen Organisation, Datenverarbeitung,
Versicherung, etc.) für andere Unternehmen und Gesellschaften;
d) die automationsunterstützte Verarbeitung personenbezogener Daten;
e) der Handel mit Waren aller Art.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die
zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sein
können, insbesondere auch in allen dem Unternehmensgegenstand
ähnlichen oder verwandten Tätigkeitsbereichen.
 
Änderung der § 4, 10, 15, 24 und 25 der Satzung zugestimmt
TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 4, 10, 15, 24 und 25
der Satzung
Die Hauptversammlung hat der Änderung der § 4, 10, 15, 24 und 25 der
Satzung wie folgt zugestimmt:
§4(2) Es ist in 83.947.689 Stück Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
zerlegt. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist
ausgeschlossen.
§10(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens
zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.
§10(3) Die Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine
kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für
das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet; jedoch
scheiden alljährlich mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
aus der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder mindestens zwei gewählte
Mitglieder aus. Die Ausscheidenden werden wie folgt bestimmt: In
erster Linie scheiden diejenigen Mitglieder aus, deren
Funktionsperiode abläuft. Sodann scheiden diejenigen Mitglieder aus,
die in ihrer Funktionsperiode am längsten im Amte sind. Sind nach den
vorstehenden Vorschriften die Ausscheidenden noch nicht bestimmt, so
scheiden diejenigen Mitglieder aus, die bis dahin am längsten in
ihrer Aufsichtsratsfunktion tätig sind. Die Ausscheidenden sind
sofort wieder wählbar.
§15(2) Weiters erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine
erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,07 Promille des für ein
Geschäftsjahr ermittelten Ergebnisses nach Steuern (vor
Minderheitenanteilen und nach Abzug eines etwaigen Zinsaufwandes für
Hybridanleihen oder für vergleichbare Finanzierungsinstrumente) gemäß
dem vorgelegten und uneingeschränkt testierten Konzernabschluss.
§24(1) Innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Geschäftsjahres
hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss
und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht nach Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie den
Vorschlag für die Gewinnverteilung dem Aufsichtsrat vorzulegen.
§24(2) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht
Monaten des Geschäftsjahres über die Verteilung des Bilanzgewinnes,
die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des
Aufsichtsrates, die Wahl des Abschlussprüfers und den im Gesetz
vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses
(ordentliche Hauptversammlung).
§25 Der Bilanzgewinn wird an die Aktionäre ausgeschüttet, soweit die
Hauptversammlung keine andere Verwendung beschließt.
 
Ermächtigung zum Aktienrückkauf erneuert
TOP 8: Ermächtigung des Vorstandes zum Aktienerwerb und zur
Verwendung rückgekaufter Aktien
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand zum Erwerb von bis zu
8.394.769 Aktien, das sind bis zu 10 % des Grundkapitals, zum Zwecke
des Wiederverkaufes und/oder der Einziehung und/oder zur Durchführung
eines Beteiligungsmodells für Führungskräfte, wobei die Geltungsdauer
der Genehmigung zum Erwerb 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung
beträgt.
 
Der Erwerb erfolgt zum jeweils aktuellen Börsekurs, aber höchstens
zum Zweifachen des Börsekurses vom 09. Mai 2008 und mindestens zum
Rechenwert von einem Euro je Aktie. Die Hauptversammlung ermächtigt
den Vorstand zur Einziehung der Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss und zur Veräußerung der Aktien auf eine
andere Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der 138. ordentlichen
Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf eigener
Aktien.
 
Für Rückfragen:
Karin Hofmann, Public Relations
T +43 (1)60192-463 | communication@wienerberger.com
 
Barbara Braunöck, Investor Relations
T +43 (1)60192-463 | investor@wienerberger.com
 
Download der Presseinformation unter www.wienerberger.com.
 
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--- Ende der Mitteilung ---Wienerberger AG
Wienerbergstraße 11 Wien ÖsterreichISIN:
AT0000831706; Index: WBI, ATX , ATX Prime;
Notiert: Prime Market in Wiener Boerse AG;

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