Karlsruhe entscheidet bis Sommer über Rauchverbot in Gaststätten
LEIPZIG (Dow Jones)--Das Bundesverfassungsgericht will bis zum Sommer eine Grundsatzentscheidung zum Nichtraucherschutz in Gaststätten fällen. Das kündigte Präsident Hans-Jürgen Papier am Freitag in Leipzig am Rande einer Tagung der Verfassungsgerichtspräsidenten des Bundes und der Länder an. Papier sagte, dem Gericht lägen mehr als 20 Beschwerden gegen Regelungen der Nichtraucherschutzgesetze in den Ländern vor.
Davon seien drei ausgewählt worden, die am 11. Juni einer mündlichen Verhandlung behandelt werden sollen. Es sei dann beabsichtigt, noch vor der Sommerpause eine Entscheidung zu fällen.
Bei den ausgewählten Beschwerden handelt es sich laut Papier um die Klagen von zwei Inhabern sogenannter Einraumgaststätten in Tübingen und Berlin sowie um die eines Diskothek-Betreibers in Baden-Württemberg. "Ich gehe davon aus, dass diese Entscheidung die Probleme relativ umfassend klären wird", sagte Papier. Die Kläger argumentierten damit, in besonderer Weise von Rauchverboten in Einraumgaststätten und Diskotheken betroffen zu sein.
Nach Angaben der Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, Birgit Munz, wollen die Ländergerichte die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten, ehe sie in Hauptsacheverfahren über anhängige Beschwerden gegen die einzelnen Ländergesetze entscheiden. Das sei bei dem Informationsaustausch der Gerichtspräsidenten in Leipzig deutlich geworden, sagte sie.
Sie betonte allerdings, dass Entscheidungen auf Länderebene durchaus vom Karlsruher Richterspruch abweichen könnten. Angesichts der "sehr breiten Regelungskultur" in den Ländergesetzen gebe es auch vielfältige Streitgegenstände und Entscheidungen. Allerdings sähen die Landesverfassungsgerichte in dem zu erwartenden Urteil aus Karlsruhe "schon eine gewisse Hilfestellung".
Webseite: http://www.bundesverfassungsericht.de
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May 16, 2008 06:45 ET (10:45 GMT)
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