11.01.2009 16:42
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Kassen: Für Zehntausende Kinder nur Teil-Krankenversicherungsschutz

        BERLIN (dpa-AFX) - Zehntausende Kinder haben nach Kassenangaben in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind. Kassenvertreter verlangen nach einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" deswegen eine Änderung der Gesundheitsreform zu Gunsten der Kinder von Geringverdienern.

    Derzeit schreibt das Gesetz vor, dass die Kasse bei Beitragsrückstand den Versicherten und ihren Angehörigen zwar Leistungen in Notfällen sowie bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen bezahlen muss. Andere Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz sowie aufschiebbare Behandlungen können sie dagegen verweigern. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte dazu am Sonntag, die Kassen sollten aufgefordert werden, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu übernehmen.

VERBAND: KINDER GRUNDSÄTZLICH VON SANKTIONEN AUSNEHMEN

    Hintergrund ist eine Regelung, mit der die große Koalition die Zahl der Nichtversicherten verringern wollte. Tatsächlich jedoch zahlen viele der nun Neuversicherten ihre Beiträge monatelang nicht. Deswegen müssten auch ihren Kindern Leistungen verweigert werden, berichtete "Der Spiegel" unter Berufung auf den Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs. Er plädierte für eine Nachbesserung. Beispielsweise sollten die Sozialämter die Kosten für die Behandlung der Kinder übernehmen.

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband verlangte, Kinder müssten grundsätzlich von den Sanktionen ausgenommen werden. Der "ohnehin besorgniserregende Zusammenhang von Einkommensarmut und Gesundheit" werde sonst weiter zementiert.

    Der Sprecher des Gesundheitsministeriums wies die Vorwürfe zurück. Kinder, deren Eltern auch nach wiederholter Aufforderung ihre Krankenkassenbeiträge nicht entrichten, erhielten alle medizinischen Leistungen, die sie benötigen, um wieder gesund zu werden. Eltern, die kein Geld haben, den Krankenkassenbeitrag zu bezahlen, sollten sich an ein Grundsicherungsamt wenden und die Möglichkeit der finanziellen Hilfe prüfen lassen. Auf diese Hilfe hätten Eltern bei Bedürftigkeit Anspruch. Im übrigen hätten manche Kinder vor der Neuregelung mit der Gesundheitsreform in vielen Fällen keinen Krankenversicherungsschutz gehabt, weil die Eltern überhaupt nicht versichert waren./li/DP/he



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