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22.04.2008 16:39
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Klage gegen Zementhersteller - Kartell-Opfer vor Durchbruch

        DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die benachteiligten Kunden von Wirtschaftskartellen stehen vor einem juristischen Durchbruch. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht ließ am Dienstag erkennen, dass es eine 150-Millionen-Euro-Klage gegen die führenden deutschen Zementhersteller für zulässig hält. Eine Entscheidung wird das Gericht nach Angaben eines Sprechers am 14. Mai verkünden. Damit drohen bei illegalen Preisabsprachen künftig auch in anderen Branchen nicht nur Bußgelder der Kartellbehörden, sondern auch gebündelte Regressansprüche derjenigen, die überhöhte Preise zahlen mussten.

 

    Die sechs Zement-Unternehmen mit bis zu 90 Prozent Marktanteil sollen in Deutschland ein Kartell gebildet und jahrzehntelang überhöhte Zementpreise durchgesetzt haben. Die belgische Gesellschaft Cartel Damage Claim (CDC) tritt in dem Schadenersatz-Verfahren als Klägerin auf. Sie hatte die Forderungen von 29 mittelständischen Zementabnehmern aufgekauft und damit das Verbot von Sammelklagen umgangen.

 

AUCH KUNDEN KÖNNEN ERSATZ FORDERN

 

    Durch eine Änderung des Kartellrechts können nicht nur die vom Markt verdrängten Wettbewerber, sondern ausdrücklich auch die Kunden von illegalen Kartellen Schadenersatz verlangen. Nach Angaben der CDC ist den Zementkunden mitsamt der entgangenen Zinsen insgesamt ein Schaden von 150 Millionen Euro entstanden. Nach der Zerschlagung des Zementkartells 2003 seien die Preise um etwa ein Drittel gefallen.

 

    Die CDC macht 300.000 Rechnungen als Belege für überhöhte Preise geltend. Beklagt sind die Unternehmen Cemex (vormals Readymix), Dyckerhoff , HeidelbergCement , Holcim  , Lafarge und die Schwenk-Gruppe. Das Bundeskartellamt hatte gegen die sechs Firmen im Frühjahr 2003 ein Rekordbußgeld von 661 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen sollen nach Erkenntnissen der Bonner Wettbewerbshüter über mehrere Jahrzehnte ein Preis- und Absatzkartell gebildet haben./fc/DP/stw

 

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