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Missbrauchsverfahren gegen die vier großen Stromkonzerne
Die Regelenergie dient zum Ausgleich möglicher Spannungs- Schwankungen zum Beispiel durch die wetterabhängige Windstromproduktion oder den Ausfall von Kraftwerken. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt den Netzbetreibern vor, zusammenzuarbeiten, um den Aufwand an dieser Ausgleichsenergie möglichst niedrig zu halten.
Das Verfahren geht auf eine Beschwerde des Ökostromanbieters Lichtblick und des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter zurück, schreibt das Nachrichtenmagazin in seiner neuen Ausgabe. Lichtblick und der Verband Neuer Energieanbieter beziehen sich auf ein Gutachten, demzufolge die Möglichkeiten, Regelenergie zwischen den Netzen auszutauschen, nicht ausgeschöpft wurden. Dies sei in Verbrauchsprotokollen festgehalten. So habe zum Beispiel E.ON in einem Versorgungsgebiet teure Ausgleichsenergie produziert, während im benachbarten Vattenfall- oder RWE-Netz zeitgleich ein erheblich Überschuss an Strom bestanden habe, heißt es. Den Vorwürfen zufolge sollen den Stromkunden in Deutschland 2006 rund 314 Millionen und 2007 etwa 494 Millionen Euro zu viel für Regel- und Ausgleichsstrom berechnet worden sein.
Der RWE-Sprecher machte geltend, dass das europäische Stromnetz in 29 Regelzonen unterteilt sein, die autonom betrieben werden sollen, um bei Ausfällen nicht die Stabilität der gesamten Stromversorgung zu gefährden. Entsprechend solle zwischen ihnen auch keine Regelenergie ausgetauscht werden. In Deutschland gebe es vier solcher «Sicherheitszellen». Die Vorwürfe aus dem Gutachten seien haltlos, und basierten auf falschen Fakten, sagte der Sprecher. E.ON verwies laut «Spiegel» darauf, dass Regelenergie zentral auf einer Internet- Plattform nach detaillierten Vorgaben der Bundesnetzagentur beschafft werde./so/DP/fn
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