Monster Worldwide, Inc. (NASDAQ: MNST) meldete heute die Unterzeichnung
einer Absichtserklärung hinsichtlich eines Vergleichsantrags für die vor
dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York anhängige
Sammelklage im Zusammenhang mit den früheren Praktiken des Unternehmens
bei der Zuteilung von Aktienoptionen. Die Absichtserklärung legt die
Bedingungen fest, gemäß derer Monster Worldwide, die Vertreter der
Sammelklage und die einzelnen Beklagten vorbehaltlich der Zustimmung des
Gerichts beabsichtigen, die Wertpapiersammelklage beizulegen. Sie sieht
vor, dass die Beklagten die in der Wertpapier-Sammelklage erhobenen
Ansprüche mit einer Zahlung von 47,5 Mio. US-Dollar vollständig
begleichen. Die für das Unternehmen anfallenden Kosten werden sich
schätzungsweise auf ca. 25 Mio. US-Dollar belaufen (netto nach
Versicherungsleistungen und Beiträgen von einem weiteren Beklagten). Die
Parteien erwarten, in Kürze einen formellen Vergleichsvertrag
abzuschließen und diesen dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen.
Sal Iannuzzi, Vorsitzender, Präsident und CEO von Monster Worldwide
erklärte: "Dieser Vergleich ist eine positive
Entwicklung für die Bemühungen des Unternehmens, eine Einigung in dem
Sammelverfahren herbeizuführen und stellt einen bedeutenden Fortschritt
zum Abschluss dieses Kapitels unserer Unternehmensgeschichte dar.”
Monster Worldwide gab heute außerdem bekannt, dass der oberste
Gerichtshof des US-Bundesstaats New York eine vorläufige Genehmigung für
den Vergleich in den Verfahren im Zusammenhang mit Wertpapierderivaten
ausgesprochen hat, die vor dem New Yorker Staatsgericht und dem
US-Bundesgericht anhängig sind. Im Rahmen des Vergleichs wird das
Unternehmen ca. 10 Mio. US-Dollar in bar von verschiedenen
Einzelpersonen erhalten, die Stammaktien der Klasse B im Besitz von
Andrew J. McKelvey werden in gewöhnliche Stammaktien umgewandelt,
bestimmte im Umlauf befindliche Aktienoptionen und eingeschränkte
Aktientitel werden annulliert und der Ausübungskurs bestimmter im Umlauf
befindlicher Optionen wird erhöht. Eine abschließende Verhandlung zur
Genehmigung des Vergleichs ist für den 2. Oktober 2008 angesetzt.
Herr Iannuzzi fügte hinzu: "Das Unternehmen
dankt seinem leitenden externen Rechtsanwalt Dechert LLP und Sullivan &
Cromwell LLP, den Anwälten des Sonderkomitees, für ihre Bemühungen bei
der Aushandlung der Vergleiche in der von den Aktionären angestrengten
Wertpapiersammelklage bzw. in den Derivateverfahren.” Über Monster Worldwide
Monster Worldwide, Inc. (NASDAQ: MNST), Muttergesellschaft der Monster®,
seit mehr als einem Jahrzehnt das führende globale
Online-Arbeitsvermittlungsangebot, regt Menschen in aller Welt zu
Verwirklichung ihrer beruflichen Ziele an. Mit regionalen Standorten in
den wichtigsten Märkten Nordamerikas, Europas und Asiens arbeitet
Monster für alle durch die Vermittlung von Arbeitgebern und
qualifizierten Stellensuchenden sämtlicher Ausbildungsprofile sowie
durch seine personalisierte Karriereberatung für Kunden rund um den
Globus. Über Online-Mediasites und -Dienstleistungen bietet Monster
Anzeigenkunden ein immenses und klar definiertes Zielpublikum. Monster
Worldwide ist Mitglied des S&P 500 Index und des NASDAQ 100. Um Näheres
über die branchenführenden Produkte und Dienstleistungen von Monster zu
erfahren, besuchen Sie www.monster.com.
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des Securities Act von 1933 sowie von Section 21E des Securities
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einschließlich der Aussagen über den strategischen Kurs des
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