04.01.2009 09:00
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Neues vom Finanzamt (EuramS)

Was sich zum 1. Januar in Sachen Steuern für Ehepaare und Familien, bei Stiftungen, dem Eigenheim oder auch für Steuersünder geändert hat.

von Sophie Brandt

Ganz klar, die wichtigsten Steueränderungen sind die Neuregelungen in Sachen Erbschaftsteuer und – für Anleger besonders wichtig – die neue Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne (siehe zu beiden Themen €uro am Sonntag vom 28.12.2008). Auch dass die alte Pendlerpauschale wieder gilt, werden Berufspendler mit Freude registriert haben (siehe €uro am Sonntag vom 14.12.2008). Doch daneben gibt es einige Steueränderungen, die nicht immer so positiv zu bewerten sind.

Die wichtigsten Neuregelungen für das Jahr 2009 im Überblick:

Steuersünder müssen sich auf recht heftige Gesetzesänderungen einstellen. Laut Jahressteuergesetz 2009 steigt die strafrechtliche Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen von fünf auf zehn Jahre. Damit wächst hier die Gefahr, nicht nur steuer-, sondern auch strafrechtlich belangt zu werden. Für viele steueraverse Bundesbürger wird damit eine Selbst­anzeige noch interessanter.

Experten warnen allerdings vor übereilten Schritten. Eine Selbstanzeige sollten Steuersünder nur nach eingehender Rücksprache mit einem versierten Steuerfachanwalt oder Steuerberater abgeben. Der kann auch formale Fehler verhindern, die eine Selbstanzeige unwirksam machen würden.

Eine Steuerhinterziehung bleibt nur dann straffrei, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Schreibt etwa das Finanzamt den Steuerzahler nach einer Kontenabfrage wegen näherer Angaben zu bisher noch nicht deklarierten Guthaben an, ist der Schritt in die Steuerehrlichkeit noch möglich. Ausgeschlossen ist eine Selbstanzeige aber oft, wenn die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss schon vor der Tür steht.

Übrigens: Eine festgelegte Form muss die Selbstanzeige nicht haben, Experten raten aber, das Wort "Selbstanzeige" nicht zu verwenden, sondern von "Nachmeldung" oder "Nacherklärung" zu sprechen.

Stiftungen hat der Fiskus künftig ebenfalls stärker im Visier: Wer sein Vermögen einer Stiftung in Steueroasen anvertraut, muss mit einer Pauschalbesteuerung rechnen. Das Jahressteuergesetz 2009 enthält einen Passus, wonach Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und andere Erträge hier selbst dann erfasst werden, wenn die Stiftung nichts ausschüttet. Beim Stifter, dessen nahen Angehörigen oder anderen Begünstigten kommt es so zu einer pauschalen Einkommenshinzurechnung.

Noch gilt: Thesauriert die Stiftung ihre Erträge, fallen mangels Zufluss beim Begünstigten auch keine Steuereinnahmen an. Dieses Steuerschlupfloch wird geschlossen. Einen Ausweg gibt es für Betroffene nur, wenn sie die Stiftung in Staaten haben, die dem hiesigen Fiskus Steuerauskünfte erteilen. Nur dann können sie nämlich belegen, dass sie von der Stiftung nicht begünstigt wurden.

Sitzt die Stiftung dagegen in verschwiegenen Oasen, etwa Liechtenstein, Jersey, Guernsey oder in Übersee, schlägt der Fiskus ein pauschal ermitteltes Stiftungseinkommen auf die zu versteuernden Einkünfte drauf. Noch schlimmer: Die neuen Regeln sollen für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen gelten – also auch rückwirkend. Wer auffliegt, zahlt dann auf die pauschal angesetzten Einnahmen auch noch saftige Hinterziehungszinsen. Für Ehepaare deuten sich ebenfalls Neuerungen an: Künftig können Verheiratete ein neues Anteilsverfahren bei der Besteuerung der Einkünfte wählen. Dabei zahlt jeder der beiden Ehepartner unterm Jahr genau den Anteil an Lohnsteuer, mit dem er zum Familieneinkommen beiträgt. Wer also nur 30 Prozent des Einkommens heimbringt, zahlt auch nur 30 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer. Mit dieser Regelung, die 2009 vorbereitet und 2010 endgültig eingeführt wird, soll erreicht werden, dass der Ehepartner mit weniger Einkommen unterm Jahr mehr netto hat. Der Gesetzgeber will damit – besonders für Frauen – mehr Anreize schaffen, wieder ins Berufsleben einzusteigen. Die Höhe der von dem Paar insgesamt zu zahlenden Steuer ändert sich dadurch jedoch nicht.

Gerade für Familien gibt es 2009 aber auch finanzielle Vorteile. Vor allem Kinderreiche sollen profitieren. Jedenfalls in der Theorie: So hat der Gesetzgeber gleich mehrere Verbesserungen für Familien beschlossen. Mit dem Familienleistungsgesetz sollen Familien gestärkt und private Haushalte als Arbeitgeber oder Auftraggeber besser unterstützt werden. Für Familien bedeutet das: Ab 1. Januar 2009 werden Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben.

Die Fakten: Das Kindergeld soll für das erste und zweite Kind um jeweils zehn Euro von 154 Euro auf 164 Euro, fürs dritte Kind um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für alle weiteren Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben werden. Besonders Mehrkindfamilien und Familien mit unteren und mittleren Einkommen kommt diese Erhöhung zugute. Alternativ soll für jedes Kind der Kinderfreibetrag um 216 Euro steigen – von bisher 3648 Euro auf künftig 3864 Euro. Insgesamt sollen somit die Freibeträge für jedes Kind – Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – von 5808 Euro auf 6024 Euro erhöht werden. Für Kinder von Hartz-IV-Empfängern gibt’s künftig zum Start ins neue Schuljahr einmal jährlich 100 Euro.

Apropos Schule: Schulgeld für Privatschulen ist ab 2009 stärker absetzbar als ursprünglich eigentlich geplant. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag wurde im Jahressteuergesetz auf 5000 Euro angehoben. Ursprünglich war eine Grenze von 3000 Euro im Gespräch gewesen.

Tagesmütter und -väter werden künftig immer zur Kasse gebeten. Betreuen Sie tagsüber fremde Kinder und erhalten dafür eine Vergütung, dann war die Frage bisher, ob diese Einnahmen steuerfrei oder steuerpflichtig sind, und welche Aufwendungen davon abgesetzt werden dürfen. Wurden Sie nämlich bisher aus öffentlichen Kassen "entlohnt", gab es das Geld generell steuerfrei. Ab 2009 wird vom Fiskus nicht mehr unterschieden zwischen Bezahlung aus öffentlichen Kassen und von privater Seite. Für Tageseltern, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, wird die Besteuerung damit deutlich verschärft. Allerdings muss nur der Gewinn versteuert werden, dafür werden von den Zahlungen entweder pauschal oder per Einzelauflistung, die Betriebsausgaben abgezogen. Zudem gibt’s bei der Krankenversicherung eine Entlastung.

Handwerkerkosten, haushalts­nahe Beschäftigungen / Dienstleistungen sind ebenfalls von Änderungen betroffen. Hier wurden einerseits die Vorschriften vereinheit­licht. So ist es nicht mehr möglich, dass Senioren, Kranke oder Pflegebedürftige Kosten von bis zu 624 Euro beziehungsweise 924 Euro für eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Andererseits werden als Ausgleich dafür die Abzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen kräftig erhöht. Folgende Beträge können ab 2009 von der Steuer abgesetzt werden: 20 Prozent der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, maximal 1200 Euro, 20 Prozent der Kosten für eine 400-Euro-Kraft, maximal aber 510 Euro, sowie 20 Prozent der Aufwendungen für sonstige haushaltsnahe Hilfen, die keine Handwerkerleistungen sind, maximal 4000 Euro – hie­runter fallen auch Pflege- und Betreuungsleistungen.

Die Eigenheimzulage wurde zwar bereits im Jahr 2006 abgeschafft. Nur wer sie rechtzeitig beantragte, kann auch heute noch staatliche Mittel kassieren. Und hier gibt es für Eltern, die für ein selbst genutztes Wohnhaus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung noch Eigenheimzulage bekommen, eine gute Nachricht: Die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr, die 2007 beim Kindergeld eingeführt wurde, gilt bei der Kinderzulage nicht. Laut Jahressteuergesetz 2009 soll die Kinderzulage weiter bis zum 27. Lebensjahr des Sprösslings gewährt werden.

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