08.05.2008 16:00
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Niederlage für Deutsche Bank im Rechtsstreit um riskante Zinswetten

        FRANKFURT (dpa-AFX) - In der Serie von Gerichtsverfahren um riskante Zinswettgeschäfte hat die Deutsche Bank  eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Deutschlands größte Bank zur Zahlung von 240.000 Euro Schadenersatz an ein mittelständisches Pharmaunternehmen aus Südhessen. Die Richter begründeten dies mit einer zu komplizierten Aufklärung über die Risiken des Geschäfts.

    Damit habe die Bank gegen Transparenzvorschriften verstoßen. Das Urteil erging bereits am 10. März (Az.: 2-04 O 388/06), die Urteilsbegründung sei aber erst kürzlich eingetroffen, teilte die Klägerkanzlei Kälberer & Tittel am Donnerstag mit. Außer dem Schadenersatz gehe es um die Freistellung von weiteren drohenden Verlusten, erläuterte Anwalt Dietmar Kälberer.

    Die Deutsche Bank legte umgehend Berufung vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) ein, wie ein Sprecher des Instituts am Donnerstag sagte. "Die in dem Urteil angesprochenen Punkte sind von anderen Gerichten nicht moniert worden. Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Frankfurt hatte im Übrigen keine Anhaltspunkte für eine unzureichende Beratung durch die Bank ergeben", sagte der Sprecher.

    In etlichen Fällen haben Kommunen und Unternehmen nach hohen Verlusten bei sogenannten Zinsswap-Geschäften gegen die Bank geklagt - etwa die Stadt Hagen und die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (WVV). Zumeist geht es um sogenannte Spread-Ladder-Swaps. Das Produkt beruht auf der Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: "tauschen") war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Mit diesen Wetten auf die Zinsentwicklung wollten Kommunen und Unternehmen ihre Schuldenberge verkleinern - was häufig gelang, oft aber zu Verlusten Millionenhöhe führte./jb/DP/edh

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