13.05.2008 14:13
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OLG verhandelt im September erneut über Schrempp-Rücktritt - ddp

   STUTTGART (Dow Jones)--Das Musterverfahren um die Schadenersatzforderungen von Aktionären gegen den Daimler-Konzern wegen des Rücktritts des früheren Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp wird am 19. September neu aufgerollt. Das teilte das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag mit, wie die Nachrichtenagentur ddp berichtet.

   Die Kläger machen entgangene Kursgewinne geltend, weil sie ihre DaimlerChrysler-Aktien kurz vor der Bekanntgabe des Schrempp-Rücktritts verkauft hatten. Nach der Veröffentlichung am 28. Juli 2005 war der Aktienkurs um bis zu 10% gestiegen.

   Nach Ansicht der Kläger stand der Führungswechsel schon Tage oder gar Wochen vor dem Veröffentlichungsdatum fest. Nach geltendem Gesetz müssen Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden, um außenstehende Kapitalanleger nicht zu benachteiligen.

   Das OLG Stuttgart hatte im Februar 2007 entschieden, dass der Stuttgarter Automobilkonzern Anlegern keinen Schadenersatz zahlen muss, weil die Rücktrittsankündigung rechtzeitig veröffentlicht worden sei. Das DAX-Unternehmen habe keine Insiderinformation zurückgehalten.

   Der Bundesgerichtshof hob jedoch im März 2008 die OLG-Entscheidung auf. Der BGH erklärte, dass die bisher fehlerhaft versäumte Beweiserhebung zur streitigen Äußerung Schrempps gegenüber dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper im Mai 2005 bezüglich der "Zur-Verfügung-Stellung seines Amtes" nötig sei.

   In dem neuen Verfahren ist der Vorstandsvorsitzende der Daimler AG, Dieter Zetsche, "als Vertreter der Musterbeklagten" geladen, wie das OLG mitteilte. Als Zeugen würden Schrempp und Kopper geladen. Die Verhandlung vor dem 20. Zivilsenat werde OLG-Präsident Eberhard Stilz leiten.

Webseite: http://www.olg-stuttgart.de

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   May 13, 2008 08:11 ET (12:11 GMT)

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