12.03.2008 17:03
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Petroplus gibt Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bekannt
Regulatory News:
Wie die Petroplus Holdings AG (SWX:PPHN) heute mitteilte, wird sie eine
private Platzierung garantierter Wandelschuldverschreibungen in Höhe von
500 Mio. USD tätigen, die 2013 fällig sind (die
"Schuldverschreibungen"). Die Schuldverschreibungen werden von Petroplus
Finance Limited (der "Emittent"), einer Tochtergesellschaft der
Petroplus Holdings AG mit Hauptgeschäftssitz auf den Bermudainseln,
ausgegeben. Die Garantie leisten die Petroplus Holdings AG und einige
ihrer Tochtergesellschaften. Die Schuldverschreibungen und die Garantien
werden gleichwertig mit den ausstehenden ungetilgten und im Jahr 2014
bzw. 2017 fälligen Schuldverschreibungen des Emittenten klassifiziert
und genießen dieselbe Sicherheit wie diese Schuldverschreibungen.
Inhaber, die ihre Schulverschreibungen wandeln, erhalten Namensaktien
der Petroplus Holdings AG (die "Wertpapiere"). Die an solche
Umwandlungen gebundenen Wertpapiere werden nach Ermessen der Petroplus
Holdings AG aus bedingtem Aktienkapital der Petroplus Holdings AG oder
aus einem Pool von für Unternehmenszwecke reservierten Aktien entnommen.
Der indikative Anleihebereich der Schuldverschreibungen wird
voraussichtlich bei 3,25%-3,75% liegen. Die anfängliche Wandelprämie
wird voraussichtlich bei 35%-40% über einem Referenzpreis liegen, der
auf der Grundlage des nach dem Volumen gewichteten Durchschnittspreis
der Wertpapiere im Zeitraum von der Emission bis zur Preisfestsetzung zu
ermitteln sein wird. Die Abwicklung der Schuldverschreibungen soll
voraussichtlich am 26. März 2008 erfolgen.
Der Erlös aus der Platzierung soll für die Finanzierung eines Teils des
Kaufpreises der Übernahme der Raffinerien Petit Couronne und Reichstett
Vendenheim und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.
Der Emittent und die Petroplus Holdings AG haben sich auf eine 90-tätige
Bindungsfrist im Hinblick auf jegliche Ausgabe, jegliches Angebot oder
jeglichen Verkauf gleicher umtauschbarer Wertpapiere, Anteile oder
Optionen oder die Bekanntgabe jeglicher der oben aufgefühten Aktionen
geeinigt (Gegenstand bestimmter Ausnahmen). Die Petroplus Holdings AG
beabsichtigt, die Börsenzulassung der Schuldverschreibungen bei der
Schweizer Börse zu beantragen.
Petroplus Holdings AG ist das größte unabhängige Raffinerie- und
Großhandelsunternehmen von Erdölprodukten in Europa. Das Unternehmen
fokussiert seine Aktivitäten auf die Raffination und betreibt fünf
europäische Raffinerien: die Coryton-Raffinerie am Thames Estuary in
Großbritannien, die Ingolstädter Raffinerie in Deutschland, die
Raffinerie der Belgium Refining Company in Antwerpen, die
Cressier-Raffinerie im Schweizer Kanton Neuchâtel sowie die
Teesside-Raffinerie in Teesside, Großbritannien. Die Raffinerien
verfügen über eine Gesamtkapazität von etwa 625.000 BPD. Petroplus hat
eine Absichtserklärung zur Übernahme der französischen Raffinerien Petit
Couronne und Reichstatt von der Shell International Petroleum Company
Limited unterzeichnet. Die Nennkapazität dieser Raffinerien beträgt
239.000 Barrel Rohöl pro Tag. Weitere Informationen stehen im Internet
unter www.petroplusholdings.com
zur Verfügung.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN (ODER AN US-BÜRGER), IN KANADA, IN AUSTRALIEN, IN JAPAN ODER IN
ITALIEN BESTIMMT.
DIESE PRESSMITTEILUNG IST KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ZUM VERKAUF DER
SCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER WERTPAPIERE, UND DIE IN DIESER
PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT FÜR DIE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN (ODER AN US-BÜRGER), IN AUSTRALIEN, IN KANADA,
IN ITALIEN, IN JAPAN ODER UNTER IRGENDEINER ANDEREN GESETZGEBUNG, UNTER
DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DURCH IRGENDEIN ANWENDBARES GESETZT
UNTERSAGT IST, VORGESEHEN.
DIESE PRESSMITTEILUNG IST WEDER EIN EMISSIONSPROSPEKT IN DER SCHWEIZ
NOCH STELLT SIE EIN ANGEBOT VON IN DEN USA KÄUFLICHEN WERTPAPIEREN DAR.
DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG AUFGEFÜHRTEN WERTPAPIERE (EINSCHLIESSLICH
DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DER WERTPAPIERE DES GARANTIEGEBERS) WURDEN
UND WERDEN NICHT IM SINNE DES AMERIKANISCHEN WERTPAPIERHANDELSGESETZES
VON 1933 IN SEINER ERGÄNZTEN FASSUNG (DAS "WERTPAPIERHANDELSGESETZ")
REGISTRIERT UND DÜRFEN DAHER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
WEDER ANGEBOTEN NOCH VERKAUFT WERDEN, KEINEN US-BÜRGERN ANGEBOTEN ODER
VERKAUFT WERDEN ODER IM NAMEN VON US-BÜRGERN ANGEBOTEN ODER VERKAUFT
WERDEN, SOLANGE EINE SOLCHE REGISTRIERUNG NICHT VORGENOMMEN WIRD ODER
EINE BEFREIUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT IM SINNE DES
WERTPAPIERHANDELSGESETZES ERTEILT WIRD. DIESE PRESSEMITTEILUNG UND DIE
DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
VERBREITET ODER DORTHIN GESANDT WERDEN. GLEICHES GILT FÜR JEDE ANDERE
GESETZGEBUNG, UNTER DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER IN DIESER
PRESEMITTEILUNG BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DURCH DIE GÜLTIGEN GESETZE
VERBOTEN SIND. EBENSO DÜRFEN DIESE INFORMATIONEN NICHT AN US-BÜRGER ODER
AN PUBLIKATIONEN MIT EINER ALLGEMEINEN VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN WEITERGELEITET WERDEN. DIE SCHULDVERSCHREIBUNGEN WERDEN NICHT IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÖFFENTLICH ZUM KAUF ANGEBOTEN. IN
DER SCHWEIZ WERDEN DIESE SCHULDVERSCHREIBUNGEN AUSSCHLIESSLICH EINEM
BEGRENZTEN UND AUSGEWÄHLTEN EMPFÄNGERKREIS ANGEBOTEN.
JEGLICHES ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN, VON DEM ANGENOMMEN
WERDEN KANN, DAS ES GEMÄSS DIESER BEKANNTMACHUNG IN EINEM MITGLIEDSSTAAT
DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS UNTERBREITET WIRD, DAS DIE
EU-DIREKTIVE 2003/71/EG (ZUSAMMEN MIT ALLEN ANWENDBAREN
IMPLEMENTIERUNGSMASSNAHMEN IN JEDEM MITGLIEDSSTAAT) (DIE
"PROSPEKTRICHTLINIE) EINGEFÜHRT HAT, RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN
QUALIFIZIERTE INVESTOREN (IM SINNE DER PROSPEKTRICHTLINIE) IN DIESEM
MITGLIEDSSTAAT.
IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH RICHTET SICH DIESE PRESSEMITTEILUNG, INSOFERN
ALS SIE EINE EINLADUNG ODER EINE VERLEITUNG ZUR TEILNAHME AM ANGEBOT
DARSTELLT, AUSSCHLIESSLICH AN (A) PERSONEN, DIE BERUFLICHE ERFAHRUNG MIT
INVESTITIONSGESCHÄFTEN GEMACHT HABEN, DIE UNTER DEN ARTIKEL 19(5)
(INVESTMENT PROFESSIONALS) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000
(FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (EINSCHLIESSLICH ERGÄNZUNGEN) ("DIE
ORDER") FALLEN, ODER AN (B) PERSONEN, DIE UNTER ARTIKEL 49(2)(a) BIS (d)
(HIGH NET WORTH COMPANIES, UNINCORPORATED ASSOCIATIONS ETC) DER ORDER
FALLEN, ODER AN (C) ANDERE PERSONEN, AN DIE DAS ANGEBOT OHNE
ZUWIDERHANDLUNG GEGEN SECTION 21 DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT
2000 GERICHTET WERDEN DARF (ALL DIESE PERSONEN WERDEN GEMEINSAM ALS
"RELEVANTE PERSONEN" BEZEICHNET). DEMZUFOLGE DARF DIESE PRESSEMITTEILUNG
IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, INSOFERN ALS SIE EINE EINLADUNG ODER EINE
VERLEITUNG ZUR TEILNAHME AM ANGEBOT DARSTELLT, NICHT VON PERSONEN
BERÜCKSICHTIGT WERDEN, DIE KEINE RELEVANTEN PERSONEN SIND, UND JEGLICHE
INVESTITIONEN ODER INVESTITIONSTÄTIGKEITEN, DIE IN VERBINDUNG MTI DIESER
PRESSEMITTEILUNG STEHEN, SIND NUR FÜR RELEVANTE PERSONEN VERFÜGBAR UND
WERDEN NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN GETÄTIGT.
IN VERBINDUNG MIT DER PLATZIERUNG VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN KANN CREDIT
SUISSE ALS STABILISING MANAGER ODER JEGLICHE ANDERE, IM NAMEN VON CREDIT
SUISSE HANDELNDE PERSON EINE MEHRZUWEISUNG UND TRANSAKTIONEN
DURCHFÜHREN, UM DEN MARKTPREIS DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN AUF EIN HÖHERES
NIVEAU ZU FÜHREN, ALS ANDERWEITIG VORHERRSCHEN WÜRDE. ES GIBT JEDOCH
KEINE VERSICHERUNG, DASS DER STABILISING MANAGER (ODER IN SEINEM NAMEN
HANDELNDE PERSONEN) STABILISIERENDE MASSNAHMEN ERGREIFEN WIRD. JEGLICHE
STABILISIERUNGSMASSNAHME, SOFERN ERGRIFFEN, KANN JEDERZEIT BEENDET
WERDEN, MUSS ABER AM TAG VOR DEM FESTGELEGTEN ENDTERMIN ABGESCHLOSSEN
SEIN.
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die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im
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