Petroplus Aktie [WKN: A0LEKR / ISIN: CH0027752242]

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07.05.2008 22:36
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Petroplus gibt Beschlüsse der Aktieninhaber bei deren Jahreshauptversammlung bekannt, einschließlich die Senkung der Kapitalausschüttung an Aktieninhaber pro Aktiendividende um 1 CHF

Regulatory News: Petroplus Holdings AG (SWX:PPHN) gab heute bekannt, dass die Aktieninhaber des Unternehmens bei ihrer Jahreshauptversammlung einer Senkung des Aktienkapitals durch Rückzahlung von 1 CHF Nominalwert pro Aktie und Aktieninhaber, die zum 29. Juli 2008 zu zahlen sind, zugestimmt haben. Die Aktieninhaber haben ebenfalls einem zusätzlichen autorisierten Aktienkapital in Höhe von 86.751.000 CHF zugestimmt. Ms Maria Livanos Cattaui, Dr. Walter Grüebler und Mr Patrick Power wurden von den Aktieninhabern als Mitglieder des Board of Directors des Unternehmens für eine Amtszeit von drei Jahren wieder gewählt. Die Aktieninhaber haben den Jahresbericht, die jährlichen Finanzberichte des Unternehmens und die konsolidierten Finanzberichte für 2007 bestätigt, verabschiedeten Mitglieder aus dem Board of Directors und aus dem Senior Management des Unternehmens und haben Ernst and Young Ltd., Zürich, als Auditoren wieder gewählt. Petroplus Holdings AG ist das größte unabhängige Raffinerie- und Großhandelsunternehmen für Erdölprodukte in Europa. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf Erdölraffinerie, und es besitzt und betreibt derzeit europaweit sieben Raffinerien: die Coryton-Raffinerie an der Themse-Mündung in Großbritannien, die deutsche Raffinerie in Ingolstadt, die Raffinerie der Belgium Refining Company in Antwerpen, Belgien, die Raffinerie in Petit Couronne in Frankreich, die Cressier-Raffinerie im Schweizer Kanton Neuenburg, die Reichstett-Raffinerie im französischen Elsass und die Teesside-Raffinerie in Teesside, Großbritannien. Diese Raffinerien besitzen zusammen eine Gesamtdurchsatzkapazität von circa 864.000 Barrel Öl pro Tag. Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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