Phase Forward (NASDAQ: PFWD), ein führender Anbieter von
Datenverwaltungslösungen für klinische Studien und
Arzneimittelsicherheit, meldete heute die Unterzeichnung einer
mehrjährigen Vereinbarung mit Gedeon Richter Plc., einem der führenden
mittel- und osteuropäischen Pharmaunternehmen mit mehr als 10.000
Mitarbeitern weltweit. Gedeon Richter beabsichtigt, das
Clintrial™-Produkt von Phase Forward bei der Datenverwaltung seiner
klinischen Studien einzusetzen.
Gedeon Richter besteht seit 1901 und hat seinen Sitz in Budapest
(Ungarn). Das Unternehmen ist ein weltklassiger Hersteller und
Vermarkter generischer Pharmaprodukte für vielfältige Therapiebereiche,
beispielsweise Gynäkologie und Kardiologie. Nach einer strengen Prüfung
der zur Wahl stehenden Produkte entschied Gedeon Richter sich für Phase
Forward. Ausschlaggebend waren dabei die umfassenden Lösungen und die
hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen.
"Nach einem intensiven Prüfungsverfahren fiel uns die Entscheidung für
die dedizierte Dienstleistungsorganisation und das bewährte
Clintrial-Produkt sehr leicht", erklärte György Németh, Medizinischer
Direktor bei Gedeon Richter. "Wir wissen genau, dass wir mit dem
vorrangigen Technologieanbieter für klinische Studien zusammenarbeiten,
und wir freuen uns darauf, vorteilhafte optimierte Effizienzen bei
Arzneimittelstudien zu erzielen."
"Wir sind stolz auf unsere Zusammenarbeit mit Gedeon Richter, einem der
führenden Pharmaunternehmen in Mittel- und Osteuropa und einer
Organisation, die sich für die Entwicklung von Arzneimitteln engagiert,
die zu dringend benötigten neuen und generischen Therapien führen
werden", so Steve Powell, Senior Vice President von Phase Forward. "Es
freut uns sehr, dass ein so renommiertes Unternehmen wie Gedeon Richter
sich nach einem derart eingehenden und gründlichen Prüfungsverfahren für
Phase Forward entscheidet."
Über Gedeon Richter Plc.
Mit einer Marktkapitalisierung von etwa 3,9 Milliarden US-Dollar
erwirtschaftete Gedeon Richter 2008 konsolidierte Umsätze in Höhe von
rund 1,4 Milliarden US-Dollar. Gedeon Richter spielt in Mittel- und
Osteuropa und in den GUS-Staaten die Rolle eines regionalen
multinationalen Unternehmens und verfügt durch seine
Tochtergesellschaften auch in wichtigen EU-Staaten und den USA über eine
wachsende Präsenz. Das Unternehmen ist weltweit durch seine Vertretungen
und Niederlassungen in mehr als 30 Ländern präsent. Es unterhält
Fertigungsstätten in Ungarn, Russland, Rumänien, Polen und Indien und
ist an einem Jointventure-Projekt für Forschung und Entwicklung im
Bereich Biotechnologie in Deutschland beteiligt. Das Produktportfolio
des Unternehmens erstreckt sich auf fast alle bedeutenden
Therapiebereiche. Dank seiner anerkannten Kompetenzen im Bereich der
Steroidchemie spielt das Unternehmen weltweit eine bedeutende Rolle in
der Gynäkologie. 16 Prozent der Unternehmensumsätze stammen aus
originärer Arzneimittelforschungs- und -entwicklungstätigkeit. Weitere
Informationen über Gedeon Richter erhalten Sie unter www.richter.hu.
Über Phase Forward
Phase Forward ist ein führender Anbieter integrierter
Datenmanagementlösungen für klinische Studien und
Arzneimittelsicherheit. Die Produkte und Dienstleistungen von Phase
Forward kamen weltweit bereits in mehr als zehntausend klinischen
Studien mit insgesamt über einer Million Probanden bei über 290
Organisationen und Aufsichtsbehörden zum Einsatz, darunter: AstraZeneca,
Boston Scientific, Dana-Farber Cancer Institute, Eli Lilly, der
US-amerikanischen Food and Drug Administration, GlaxoSmithKline, Harvard
Clinical Research Institute, Merck Serono, Novartis, Novo Nordisk,
PAREXEL International, Procter & Gamble, Quintiles, sanofi-aventis,
Schering-Plough Research Institute, Servier, SGS, Tibotec sowie der
britischen Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte.
Weitere Informationen über Phase Forward erhalten Sie unter www.phaseforward.com.
Hinweise zu zukunftsbezogenen Aussagen
Bestimmte Aussagen dieser Pressemitteilung, die nicht auf historischen
Fakten beruhen, sind zukunftsbezogene Aussagen im Sinne der
Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act
von 1995. Diese Pressemitteilung enthält ausdrückliche oder implizite
zukunftsbezogene Aussagen, unter anderen bezüglich der Leistungen und
Merkmale von Phase Forwards Produkten und Dienstleistungen, der
Nachfrage nach Phase Forwards Produkten und Dienstleistungen, künftiger
Geschäfts- und Betriebspläne eines Kunden von Phase Forward sowie der
Fähigkeit von Phase Forwards Kunden, Vorteile aus der Nutzung von Phase
Forwards Produkten und Dienstleistungen zu ziehen. Diese Aussagen
stellen weder Versprechungen noch Garantien dar, sondern sie unterliegen
einer Vielzahl von Risiken und Unwägbarkeiten, von denen viele jenseits
des Einflussbereichs von Phase Forward liegen, und die erhebliche
Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von diesen zukunftsbezogenen
Aussagen bewirken können. Insbesondere zählen zu diesen Risiken und
Unwägbarkeiten die Fähigkeit von Phase Forwards Kunden, Vorteile aus der
Nutzung seiner Produkte und Dienstleistungen zu realisieren, die
Möglichkeit, dass die Bedürfnisse oder Pläne von Kunden sich im Laufe
der Zeit ändern, mögliche Schwankungen in der Nachfrage nach den
Produkten und Dienstleistungen von Phase Forward, aufsichtsrechtliche
Änderungen und Wettbewerb. Derzeitigen und künftigen Investoren wird
ausdrücklich angeraten, sich nicht über Gebühr auf derartige
zukunftsbezogene Aussagen, die nur zum Tag der Mitteilung gelten, zu
verlassen. Phase Forward übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Angaben zu aktualisieren oder zu
revidieren, ungeachtet neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder
Umstände. Zusätzliche Angaben über diese und andere Risiken, denen Phase
Forward ausgesetzt ist, sind den bei der US-amerikanischen Securities
and Exchange Commission eingereichten öffentlich zugänglichen Unterlagen
zu entnehmen, insbesondere auch dem jüngsten Jahresbericht auf Formblatt
10-K.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist
die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im
Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb
Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.