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Prozessauftakt um Transrapid-Unglück - Streit im Leitstand vor Unfall
Den zwei 50 und 67 Jahre alten angeklagten Ingenieuren wirft die Anklage Versäumnisse bei der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften vor. Sie müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Hochgeschwindigkeitszug war bei Tempo 170 mit einem auf der Strecke vergessenen 50 Tonnen schweren Werkstattwagen zusammengestoßen.
Konkret sollen es die beiden Betriebsleiter versäumt haben, den Einsatz der bei Wartungsarbeiten notwendigen Fahrwegsperre verbindlich anzuordnen. Dieser Verstoß gegen ihre Sorgfaltspflicht sei mit ursächlich für den Unfall, sagte Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp. Ihre Schuld sei aber "eher im unteren Rang" anzusiedeln.
Beide Männer wiesen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück und machten den Fahrdienstleiter für das Unglück am Morgen des 22. Septembers 2006 verantwortlich. Bei der Aussage hinsichtlich des Streits im Leitstands bezogen sie sich allerdings auf Berichte Dritter. Zum Unglückszeitpunkt war der 67-Jährige bereits nicht mehr als Betriebsleiter tätig, der 50-Jährige war bei einer Fachtagung in Berlin.
Nach den Worten des jüngeren Angeklagten, der nach wie vor Betriebsleiter auf der Versuchsstrecke ist, hat allein der Fahrdienstleiter Schuld an dem Unglück. Entgegen der Betriebsvorschrift habe er die Fahrt für den Transrapid mit 31 Touristen und Mitarbeitern der Anlage freigegeben. Diese Aussage wurde durch Ausschnitte aus dem Funkverkehr am Unfalltag gestützt. Nach den im Verhandlungssaal eingespielten Originaltönen gibt der Fahrdienstleiter kurz nach dem Aufprall per Funk an einen Kollegen weiter, den Werkstattwagen "vergessen" zu haben. Zugleich ging aus den Aufzeichnungen hervor, dass auch der bei dem Unglück gestorbene Zugführer des Transrapids Minuten vor dem Unfall von dem Werkstattwagen auf der Strecke gewusst hatte.
Der Fahrdienstleiter war zunächst ebenfalls angeklagt worden. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch vorläufig eingestellt. Der Mann gilt als selbstmordgefährdet.
Obwohl viele Verletzungsopfer und Angehörige der Toten als Nebenkläger vertreten sind, blieben fast alle dem Prozessauftakt fern. Sie seien "bewusst" nicht nach Osnabrück gekommen. Für ihre Mandanten sei es schwer, "das alles wieder durchzumachen", sagten die Anwälte. Den Hinterbliebenen gehe es "nicht um Rache, sondern um die Frage, was ist geschehen".
Zu dem Prozess sind bislang 18 Zeugen geladen, darunter Polizeiermittler, Sachverständige und bei dem Unglück Verletzte. Die 10. Große Strafkammer hat fünf weitere Verhandlungstage anberaumt, der zunächst letzte ist am 21. Mai geplant. Der nächste Prozesstag ist an diesem Donnerstag. Der Transrapid wird von einem Gemeinschaftsunternehmen von Siemens und ThyssenKrupp gebaut. /eks/al/DP/sb
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