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ROUNDUP2: Kartellamt lehnt TV-Vermarktung ab - Rummenigge: 'Schlag ins Kontor'
Nach zehnmonatiger Prüfung hatte die Bonner Behörde am Donnerstag das vorgelegte Modell für die Spielzeiten bis 2015 zurückgewiesen, weil es nach ihrer Ansicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucher-Beteiligung nicht genügt. Mit der Entscheidung der Wettbewerbshüter, die wie bisher samstags in der ARD-Sportschau (18.30 bis 20.00 Uhr) eine zeitnahe "Highlight- Berichterstattung" im frei empfangbaren Fernsehen (Free TV) haben möchten, droht der auf sechs Jahre vereinbarte Vertrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) mit der Kirch-Tochterfirma Sirius zu platzen.
Sirius hatte der DFL und den 36 Profivereinen durchschnittlich 500 Millionen Euro pro Jahr garantiert. "Das ist ein Schlag gegen die Finanzierung der DFL", erklärte Werder Bremens Geschäftsführer und DFL-Aufsichtsrat Manfred Müller. Die weitere Vorgehensweise will der Liga-Vorstand am Freitag bekanntgegeben.
Auch beim Deutschen Fußball-Bund sorgte der Beschluss für Kritik. "Durch die Entscheidung des Kartellamtes werden die Vermarktungschancen der Liga für einen angemessenen Preis beeinträchtigt. Dies wird zwangsläufig Auswirkungen auf die Nachwuchsförderung und viele gemeinnützige Aufgabenstellungen haben. Ob wir auf einer solchen Grundlage ähnliche Erfolge wie den Einzug unserer U19-Mannschaft ins Endspiel der Europameisterschaft am Samstag halten können, scheint mir sehr zweifelhaft", sagte DFB- Präsident Theo Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Kartellamts-Präsident Bernhard Heitzer empfahl der DFL, Änderungen im dem vorgelegten Vermarktungsmodell vorzunehmen. Entsprechende Korrekturen und eine "Feinjustierung" seien möglich. "Es geht um die Wahrung der Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher durch eine hinreichend attraktive Alternative zum Pay TV-Monopol am Samstagnachmittag", betonte Heitzer. Die Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga sei zwar grundsätzlich zulässig, "allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Verbraucher auch künftig angemessen und ausreichend an ihren Vorteilen beteiligt werden."
Bei der Ablehnung des TV-Vermarktung handelt es sich laut dem Kartellamt um eine "abschließende Einschätzung", nicht um eine formelle Untersagung. "Eine ausreichende Verbraucherbeteiligung sei dann gewährleistet, "wenn die Highlight-Berichterstattung einen wesentlichen Teil des Spieltags umfasst, zeitnah und an einem weiten Bevölkerungskreisen zugänglichen Sendeplatz erfolgt", erläuterte Heitzer die Vorstellungen des Kartellamtes.
Das derzeit praktizierte Verfahren mit sechs Spielberichten samstags in der ARD-Sportschau von 18.30 bis 20.00 Uhr sei danach angemessen. Die DFL wollte für die Zukunft zwei Modelle ausschreiben: das eine mit einer Free-TV-Zusammenfassung mit fünf Samstag-Spielen vor 20.00 Uhr, das andere mit einer Zusammenfassung im frei empfangbaren Fernsehen (Free TV) erst nach 22.00 Uhr. Dadurch sollten Pay TV-Sender ermuntert werden, mehr Geld als bisher für die Rechte zu bieten. Derzeit erlöst die DFL rund 440 Millionen Euro pro Saison.
Zuletzt hatte die DFL-Führung am vergangenen Dienstag eine Zusammenfassung des Freitag-Spiels im Free-TV um 22.15 Uhr sowie sonntags Zusammenfassungen über die 2. Liga von 16.00 Uhr angeboten. Doch auch diese Kompromiss-Vorschläge reichten dem Kartellamt nicht, um dem Modell zuzustimmen./ba/DP/tw
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