Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktie [WKN: 802200 / ISIN: DE0008022005]

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24.04.2008 13:25
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ROUNDUP: Etappensieg für UniCredit - Zwangsabfindung bei HVB rechtens

        MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Streit mit den Kleinaktionären ihrer Tochter HypoVereinsbank hat die italienische Großbank UniCredit vor Gericht einen Etappensieg errungen. Das Landgericht München I entschied am Donnerstag, dass die geplante Zwangsabfindung der verbliebenen Kleinaktionäre rechtens ist und ins Handelsregister eingetragen werden kann. Gegen die Entscheidung wollen die Kleinanleger nun voraussichtlich vor das Oberlandesgericht ziehen. Die Kläger prüften, ob sie Beschwerde einlegen, sagte Aktionärsschützerin Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

 

    Die UniCredit hatte die HVB 2005 übernommen und hält mehr als 95 Prozent an der Münchner Bank. Die Italiener wollen die Kleinaktionäre herausdrängen und die HVB von der Börse nehmen. Ein entsprechender Beschluss wurde bei einer turbulenten, zweitägigen Hauptversammlung im Juni vergangenen Jahres mit der Stimmenmehrheit der UniCredit gefasst. Gegen diesen Beschluss hatten 125 Kleinaktionäre geklagt, vor allem, weil sie die geplante Barabfindung von 38,26 Euro für deutlich zu niedrig halten. In ihren Klagen warfen sie der Bank formelle Fehler bei der Hauptversammlung vor. "Dabei erwiesen sich die Anfechtungskläger als ebenso einfallsreich wie findig", erklärte das Gericht in einer Mitteilung. So monierten die Kläger beispielsweise, der Notar sei in der zweiten Reihe falsch platziert gewesen und habe von der Versammlung nichts mitbekommen.

 

    Sollte auch das Oberlandesgericht der Bank recht geben, könnte der Zwangsausschluss ins Handelsregister eingetragen und der Squeeze Out damit rechtskräftig werden.

 

    Bergdolt zeigte sich von der Entscheidung des Landgerichts nicht überrascht: "Das entspricht dem, was wir in der mündlichen Verhandlung gesehen haben", sagte sie. In einer möglichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht gebe es dennoch Aussichten auf einen Erfolg für die Kleinanleger: "Wir erleben es immer wieder: Verschiedene Richter haben verschiedene Ansichten", sagte Bergdolt. "Es ist wie beim Fußballspielen. Entschieden wird in der letzten Minute, wer gewonnen hat."

 

    Falls die Sache vor dem Oberlandesgericht landet, rechnen beide Parteien mit einer raschen Entscheidung noch in diesem Sommer. Über die Höhe der Barabfindung muss allerdings in einem gesonderten Spruchverfahren entschieden werden./gü/DP/zb  

 

 

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