25.06.2008 18:21
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Staples erhöht das Preisangebot für die Vorzugsaktien A von Corporate Express auf EUR 3,60

Staples, Inc. (Nasdaq: SPLS) und seine im Gesamtbesitz stehende Tochtergesellschaft Staples Acquisition B.V. verkünden erfreut die Erhöhung des Barangebotspreises pro Aktie auf EUR 3,60 für alle ausgegebenen und ausstehenden Depoteingänge der Vorzugsaktien A des Aktienkapitals von Corporate Express N.V. mit einem Nennwert von jeweils EUR 1,20 ("Vorteilsaktien A") gemäß dem von Staples Acquisition B.V. am 19. Mai 2008 vorgelegten Angebots für bestimmte von Corporate Express N.V. emittierte Wertpapiere (das "Angebot"). Das Angebot ist im Offer Memorandum vom 19. Mai 2008 näher beschrieben und unterliegt den Ergänzungen, die in den Pressemitteilungen vom 3. Juni 2008 und 11. Juni 2008 bekannt gegeben wurden. Der höhere Barangebotspreis pro Vorzugsaktie A von EUR 3,60 kann sich positiv mit dem inneren Wert der Vorzugsaktien plus aufgelaufener, nicht ausgezahlter Dividenden für 2008 messen. Der Angebotspreis von EUR 3,60 repräsentiert eine Prämie von rund 18 Prozent bezogen auf die Schlussnotierung im Monatsdurchschnitt von rund EUR 3,05 pro Vorzugsaktie A an der Euronext Amsterdam für den am 24. Juni 2008 endenden Zeitraum. ING, Fortis Verzekeringen Niederlande und Kempen Capital Management, die gemeinsam 46.000.297 Vorzugsaktien A besitzen - was circa 86,3 Prozent des ausgegebenen Vorzugsaktienkapitals A von Corporate Express ausmacht - haben unwiderruflich zugesagt, ihre Vorzugsaktien A im Rahmen des Angebots von Staples gemäß der im Offer Memorandum beschriebenen Konditionen in der neuesten Fassung zu übergeben. Staples geht davon aus, dass die Preiserhöhung auch für die verbleibenden Inhaber von Vorzugsaktien A attraktiv sein wird und fordert alle Inhaber der Stammaktien und Vorzugsaktien A sowie alle Inhaber der nachrangigen, zweiprozentigen Wandelanleihen von Corporate Express dazu auf, ihre Wertpapiere im Rahmen des Angebots zu offerieren, das bis Freitag, den 27. Juni 2008 um 17.30 Uhr CET gilt, falls keine Verlängerung erfolgt. Staples bestätigt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gemäß dem in Artikel 6.4 des Offer Memorandums beschriebenen Kreditvertrags, zusammen mit den Barreserven von Staples und dessen bestehender revolvierender Kreditlinie weiterhin ausreichen, um den Gegenwert des Angebots zu finanzieren. Über Staples Staples, Inc. konzipierte 1986 den Büro-Megamarkt und ist heute die größte Büromarktkette der Welt. Mit 76.000 fähigen Mitarbeitern sorgt das Unternehmen für problemlosen Einkauf einer breit gefächerten Produktpalette rund ums Büro, beispielsweise Bürobedarf, Bürotechnik, Büromöbel und Bürodienste. 2007 erwirtschaftete Staples einen Gesamtumsatz von 19,4 Milliarden US-Dollar. Der Kundenstamm des Unternehmens umfasst Endverbraucher sowie Unternehmen jeder Größenordnung, von Kleinstfirmen bis zu Konzernen der Fortune-500-Liste, in 22 Ländern in ganz Nord- und Südamerika, Europa und Asien. Staples hat seinen Unternehmenssitz außerhalb von Boston und betreibt mehr als 2.000 Bürogroßmärkte. Außerdem können seine Kunden auch über Katalogversandhandel und im Internet einkaufen und über Vertragsnehmer betreut werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.staples.com. Die vorliegende Presseinformation ist eine öffentliche Mitteilung im Sinne von Artikel 15, Paragraph 4 der niederländischen Verordnung über Übernahmeangebote (Besluit openbare biedingen Wft). Staples Acquisition B.V. behält sich ausdrücklich jegliche ihm laut Angebot zustehenden Rechte vor, wie im Offer Memorandum beschrieben, einschließlich des Rechts, sich auf jegliche Bestimmungen im Rahmen des Angebots zu berufen oder darauf zu verzichten, wie in Artikel 6.5 desselben aufgeführt. Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Verkaufsangebot und keine Aufforderung zur Vorlage eines Kaufangebots für Wertpapiere dar, noch wird ein Verkauf von Wertpapieren bezweckt. Außer ausdrücklichen Mitteilungen in dieser Pressemitteilung erfolgt das Angebot aufgrund der Bestimmungen im Offer Memorandum und unterliegt den Ergänzungen, die in den Pressemitteilungen vom 3. und 11. Juni 2008 erfolgten. Keine Veröffentlichung oder Weitergabe, weder vollständig noch in Auszügen, in oder nach Kanada oder Japan. Außer den im Offer Memorandum enthaltenen Informationen wurden seitens Staples Acquisition B.V. keine anderen wesentlichen Informationen in Bezug auf das Angebot, die für Wertpapierinhaber bei der Erwägung von Relevanz wären, ihre Vorzugsaktien A des Angebots zu offerieren, an die Aktionäre weitergegeben, die ihre Wertpapiere bereits unwiderruflich angeboten haben. Bei einigen in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen kann es sich um zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 handeln, beispielsweise unter anderem bei den Aussagen zu den Absichten von Staples hinsichtlich des Angebots zum Erwerb von Corporate Express. Die tatsächlichen künftigen Ereignisse können infolge von Risiken und Unwägbarkeiten erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Zu derartigen Risiken und Unwägbarkeiten gehört beispielsweise auch die Ungewissheit, ob das von Staples vorgelegte Angebot oder ein sonstiger Erwerb von Corporate Express zum Abschluss geführt werden kann, sowie die sonstigen Faktoren, die unter der Überschrift 'Risk Factors' (Risikofaktoren) und anderswo in unserem zuletzt auf Formblatt 10-K bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) eingereichten Jahresbericht und in weiteren von uns regelmäßig bei der SEC eingereichten Berichten genannt bzw. erläutert werden. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nur unseren heutigen Erwartungen entsprechen und nicht als unsere Einschätzung der Lage zu einem späteren Zeitpunkt zu betrachten sind. Auch wenn wir zukunftsgerichtete Aussagen vielleicht zu einem künftigen Zeitpunkt aktualisieren werden, lehnen wir jegliche Verpflichtung dazu ausdrücklich ab, selbst wenn unsere Einschätzung sich ändern sollte. Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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