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06.10.2011 01:19

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Stellungnahme von NYSE Euronext und Deutsche Börse AG zur Mitteilung der Beschwerdepunkte

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Deutsche Börse AG (XETRA:DB1) und NYSE Euronext (NYSE:NYX) nahmen heute wie folgt zu den Beschwerdepunkten der EU-Wettbewerbskommission Stellung:

Wir können bestätigen, dass uns die Europäische Kommission eine Mitteilung von Beschwerdepunkten zugestellt hat. Die Mitteilung von Beschwerdepunkten ist ein normaler Schritt innerhalb der zweiten Phase eines Fusionsverfahrens. Sie legt die vorläufige Position der Kommission dar und greift dem Endergebnis des Verfahrens nicht vor.

Wir sind weiterhin fest überzeugt, dass unsere Vereinigung den Nutzern bedeutende Kapital- und Kosteneinsparungen bietet, das Ziel eines vereinigten und liquiden Kapitalmarktes innerhalb der EU für die Kapitalbeschaffung und das Risikomanagement näher rückt und die Wettbewerbslandschaft nicht wesentlich verändert.

Wir haben bei diesem Verfahren eng mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet und freuen uns auf die Fortsetzung unserer offenen und konstruktiven Gespräche, während wir darauf hinarbeiten, die Transaktion bis zum Jahresende abzuschließen.

Safe Harbour-Erklärung

Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG hat die neu gegründete Holdinggesellschaft Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ("Holding") eine Registrierungserklärung (Registration Statement) auf Formblatt F-4 bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Die Registrierungserklärung enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für die Holding darstellen wird, und (2) einen Angebotsprospekt der Holding, der im Zusammenhang mit dem Angebot der Holding zum Erwerb von Aktien der Deutsche Börse AG im Besitz US-amerikanischer Investoren verwendet wird. Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht, deren Veröffentlichung die BaFin genehmigte und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde.

Investoren und Inhabern von Wertpapieren wird dringend empfohlen, das endgültige Proxy Statement, den Prospekt und die Angebotsunterlage sowie begleitende Zusatzinformationen zum Tauschangebot im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Kostenlose Kopien des endgültigen Proxy Statement/des Prospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, sind auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhältlich. Das endgültige Proxy Statement/der Prospekt sowie weitere diesbezügliche Dokumente sind auch über die Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei zugänglich. Die Angebotsunterlage und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen stehen auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com zur Verfügung. Aktionäre der Deutschen Börse, die das Tauschangebot angenommen haben, können gewisse Rücktrittsrechte in Anspruch nehmen, die in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind.

Diese Mitteilung ist weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots für Aktien der Holding, Deutschen Börse AG oder NYSE Euronext. Die endgültigen Bedingungen und weitere Bestimmungen bezüglich des öffentlichen Angebots werden in der von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage mitgeteilt sowie in den bei der SEC eingereichten Dokumenten.

Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren europäischen Vorschriften genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, Großbritanniens und Nordirlands und der Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die relevanten endgültigen Bedingungen der vorgeschlagenen Transaktion zur Unternehmensfusion werden in den Unterlagen aufgeführt, die den zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden zur Prüfung vorliegen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wird das Tauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar - auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u. a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse - in Japan unterbreitet. Daher ist der direkte oder indirekte Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig.

Die Aktien der Holding wurden nicht und werden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan - auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten - zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.

Bewerber um Stimmrechtsvollmachten

NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG, die Holding sowie deren Verwaltungsratsmitglieder, Executive Officers, andere Mitglieder der Geschäftsführungen und die Mitarbeiter können als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten der Aktionäre von NYSE Euronext im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss gelten. Weitere Informationen zu den Interessen solcher potenzieller Beteiligten sind im Proxy Statement/Prospekt und anderen relevanten Dokumenten enthalten, die bei der SEC eingereicht werden.

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieses Dokument beinhaltet zukunftsbezogene Aussagen über NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG, die Holding, den fusionierten Konzern und andere Personen. Dies könnte Aussagen über die beabsichtigte Fusion, die Wahrscheinlichkeit ihres erfolgreichen Abschlusses und die Auswirkungen einer solchen Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext und der Deutschen Börse AG sowie andere Aussagen einschließen, die keine historischen Fakten darstellen. Zukunftsbezogene Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die möglicherweise in der Zukunft eintreten oder nicht eintreten. Zukunftsbezogene Aussagen sind keine Garantien zukünftiger Leistung oder tatsächlicher Betriebsergebnisse, finanzieller Gegebenheiten oder Liquidität, und die Entwicklung der Branchen, in denen NYSE Euronext und die Deutsche Börse AG tätig sind, könnte erheblich von den Darstellungen der hierin enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Alle zukunftsbezogenen Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Weder NYSE Euronext noch die Deutsche Börse AG oder die Holding verpflichten sich zur öffentlichen Aktualisierung oder Revidierung zukunftsbezogener Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiger Gründe, insofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.

Fotos/Multimedia-Galerie: http://www.businesswire.com/cgi-bin/mmg.cgi?eid=50019491&lang=de

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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