Deutsche Börse AG
(XETRA:DB1) und NYSE Euronext (NYSE:NYX) nahmen
heute wie folgt zu den Beschwerdepunkten der EU-Wettbewerbskommission
Stellung:
Wir können bestätigen, dass uns die Europäische Kommission eine
Mitteilung von Beschwerdepunkten zugestellt hat. Die Mitteilung von
Beschwerdepunkten ist ein normaler Schritt innerhalb der zweiten Phase
eines Fusionsverfahrens. Sie legt die vorläufige Position der Kommission
dar und greift dem Endergebnis des Verfahrens nicht vor.
Wir sind weiterhin fest überzeugt, dass unsere Vereinigung den Nutzern
bedeutende Kapital- und Kosteneinsparungen bietet, das Ziel eines
vereinigten und liquiden Kapitalmarktes innerhalb der EU für die
Kapitalbeschaffung und das Risikomanagement näher rückt und die
Wettbewerbslandschaft nicht wesentlich verändert.
Wir haben bei diesem Verfahren eng mit der Europäischen Kommission
zusammengearbeitet und freuen uns auf die Fortsetzung unserer offenen
und konstruktiven Gespräche, während wir darauf hinarbeiten, die
Transaktion bis zum Jahresende abzuschließen.
Safe Harbour-Erklärung
Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der
NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG hat die neu gegründete
Holdinggesellschaft Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ("Holding") eine
Registrierungserklärung (Registration Statement) auf Formblatt F-4 bei
der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereicht, das die
SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Die Registrierungserklärung
enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen
Prospekt für die Holding darstellen wird, und (2) einen Angebotsprospekt
der Holding, der im Zusammenhang mit dem Angebot der Holding zum Erwerb
von Aktien der Deutsche Börse AG im Besitz US-amerikanischer Investoren
verwendet wird. Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht,
deren Veröffentlichung die BaFin genehmigte und die entsprechend den
Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") am 4.
Mai 2011 veröffentlicht wurde.
Investoren und Inhabern von Wertpapieren wird dringend empfohlen, das
endgültige Proxy Statement, den Prospekt und die Angebotsunterlage sowie
begleitende Zusatzinformationen zum Tauschangebot im Zusammenhang mit
dem geplanten Unternehmenszusammenschluss zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten. Kostenlose Kopien des endgültigen Proxy
Statement/des Prospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext
und Holding bei der SEC eingereicht wurden, sind auf der Website der SEC
unter www.sec.gov
erhältlich. Das endgültige Proxy Statement/der Prospekt sowie weitere
diesbezügliche Dokumente sind auch über die Website von NYSE Euronext
unter www.nyse.com
kostenfrei zugänglich. Die Angebotsunterlage und die im Zusammenhang mit
dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen
stehen auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com
zur Verfügung. Aktionäre der Deutschen Börse, die das Tauschangebot
angenommen haben, können gewisse Rücktrittsrechte in Anspruch nehmen,
die in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind.
Diese Mitteilung ist weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Verkaufsangebots für Aktien der Holding, Deutschen Börse AG
oder NYSE Euronext. Die endgültigen Bedingungen und weitere Bestimmungen
bezüglich des öffentlichen Angebots werden in der von der BaFin
genehmigten Angebotsunterlage mitgeteilt sowie in den bei der SEC
eingereichten Dokumenten.
Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der
den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933 in
seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren europäischen Vorschriften
genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage stellen keine
Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß
den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
Deutschlands, Großbritanniens und Nordirlands und der Vereinigten
Staaten von Amerika dar. Die relevanten endgültigen Bedingungen der
vorgeschlagenen Transaktion zur Unternehmensfusion werden in den
Unterlagen aufgeführt, die den zuständigen europäischen
Aufsichtsbehörden zur Prüfung vorliegen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte
institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel
2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial
Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils
geltenden Fassung), wird das Tauschangebot weder unmittelbar noch
mittelbar - auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere
Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen
Geschäftsverkehrs (u. a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet)
oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse - in Japan unterbreitet.
Daher ist der direkte oder indirekte Versand dieser Bekanntmachung oder
jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren
anderweitige Verbreitung, Weiterleitung oder Übermittlung in, nach oder
aus Japan unzulässig.
Die Aktien der Holding wurden nicht und werden nicht nach den jeweils
anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Somit
dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen,
insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku
kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen
Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act,
Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in
Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan - auch
nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten - zum Verkauf angeboten
oder verkauft werden.
Bewerber um Stimmrechtsvollmachten
NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG, die Holding sowie deren
Verwaltungsratsmitglieder, Executive Officers, andere Mitglieder der
Geschäftsführungen und die Mitarbeiter können als Bewerber um
Stimmrechtsvollmachten der Aktionäre von NYSE Euronext im Zusammenhang
mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss gelten. Weitere
Informationen zu den Interessen solcher potenzieller Beteiligten sind im
Proxy Statement/Prospekt und anderen relevanten Dokumenten enthalten,
die bei der SEC eingereicht werden.
Zukunftsbezogene Aussagen
Dieses Dokument beinhaltet zukunftsbezogene Aussagen über NYSE Euronext,
die Deutsche Börse AG, die Holding, den fusionierten Konzern und andere
Personen. Dies könnte Aussagen über die beabsichtigte Fusion, die
Wahrscheinlichkeit ihres erfolgreichen Abschlusses und die Auswirkungen
einer solchen Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext und der
Deutschen Börse AG sowie andere Aussagen einschließen, die keine
historischen Fakten darstellen. Zukunftsbezogene Aussagen unterliegen
naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die möglicherweise in der Zukunft
eintreten oder nicht eintreten. Zukunftsbezogene Aussagen sind keine
Garantien zukünftiger Leistung oder tatsächlicher Betriebsergebnisse,
finanzieller Gegebenheiten oder Liquidität, und die Entwicklung der
Branchen, in denen NYSE Euronext und die Deutsche Börse AG tätig sind,
könnte erheblich von den Darstellungen der hierin enthaltenen
zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Alle zukunftsbezogenen Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Weder
NYSE Euronext noch die Deutsche Börse AG oder die Holding verpflichten
sich zur öffentlichen Aktualisierung oder Revidierung zukunftsbezogener
Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder
sonstiger Gründe, insofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.
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