NYSE Euronext meldete heute Verhandlungen mit Deutsche Börse über eine
Auflösung ihrer Fusionsvereinbarung angesichts der Entscheidung der
Europäischen Kommission, welche die geplante Fusion der beiden
Unternehmen verbietet.
NYSE Euronext gab an, sich auf die erfolgreiche "Stand-Alone-Strategie”
konzentrieren zu wollen, die ihren Kerngeschäften Wachstum und
Diversifizierung beschert habe. Ferner wolle das Unternehmen seine
finanzielle Stärke dafür nutzen, den Aktionären Kapital zurückzuzahlen.
In diesem Zusammenhang kündigte NYSE Euronext die Absicht an, in Folge
der Auflösung der Fusionsvereinbarung und nach der Veröffentlichung der
Ergebnisse für das vierte Quartal und das ganze Jahr 2011 am 10. Februar
2012, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 550 Millionen $ wieder
aufzunehmen.
Jan-Michiel Hessels, Chairman von NYSE Euronext: "Unsere Fusion hätte zu
einem hohen Niveau an Transparenz, Stabilität und Effizienz auf den
weltweiten Kapitalmärkten geführt. Zudem haben wir bezüglich der
Bedenken der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Transaktion
konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge vorgebracht. Wie wir jedoch
seit Beginn dieses Verfahrens deutlich gemacht haben, sind wir nicht zu
etwaigen Zugeständnissen bereit, die die industrielle und
wirtschaftliche Logik der geplanten Fusion kompromittieren oder
untergraben würden.
"Obwohl wir enttäuscht und mit der EU-Entscheidung, die auf einem von
Grund auf anderen Verständnis des Terminmarktes basiert, nicht
einverstanden sind, ist es nun an der Zeit nach vorne zu blicken und
unseren Fokus wieder ausschließlich darauf zu richten, unsere
überzeugende bisherige Strategie zu verfolgen – eine Strategie, an deren
Umsetzung wir im letzten Jahr ohne zu zögern weitergearbeitet haben.
"Die starken Fundamentaldaten, die unseren Kerngeschäften zugrunde
liegen, die Stärke und Kompetenz unseres Management-Teams und unsere
vielseitige globale Präsenz verleihen uns einzigartige
Wettbewerbsvorteile. Diese können wir in diesem sich rasant
weiterentwickelnden globalen Umfeld nutzen, wenn wir unsere
erfolgreichen Franchises weiter ausbauen und den Aktionären Kapital
zurückzahlen.”
Duncan Niederauer, Chief Executive Officer von NYSE Euronext: "Ich bin
überaus stolz auf den Einsatz, den das gesamte Team von NYSE Euronext im
letzten Jahr gezeigt hat. Während wir unsere geplante Fusion effektiv in
die abschließende Phase gebracht haben, haben wir weiterhin an der
Umsetzung unserer Strategie festgehalten und die Verpflichtungen
gegenüber unseren Aktionären eingehalten.
"Wir sahen die Fusion als Möglichkeit, unsere Pläne zu beschleunigen,
gleichzeitig stand jedoch unser bestehendes Geschäftsmodell stets im
Mittelpunkt unserer Strategie. Wir hatten ein erfolgreiches Jahr,
weshalb es uns möglich war, mehr Kapital an unsere Aktionäre
zurückzuzahlen, wie durch die heutige Buy-Back-Ankündigung belegt.
"Darüber hinaus werden wir unsere finanzielle Stärke dazu nutzen, sich
bietende Wachstumschancen bei Derivaten zu ergreifen. Diesem Ziel dienen
auch unsere neuen Initiativen, darunter Technology Services, NYSE Liffe
US/NYPC und Post-Trade-Dienstleistungen. Und wie immer werden wir durch
anhaltende Kostendisziplin und betriebliche Effizienz unsere
erfolgreiche Geschäftsoptimierung fortsetzen.
"In den kommenden Wochen und Monaten freue ich mich darauf, unsere
Investoren, Mitarbeiter, Kunden und Partner an unseren spannenden Plänen
in Bezug auf die Fortsetzung unserer Wachstumsstrategie, die Pflege
unseres Rufs als führender weltweiter Betreiber von Finanzmärkten und
die Wertgenerierung für Aktionäre teilhaben zu lassen.
"Im Namen unseres Unternehmens möchte ich die Bemühungen der
Regulierungsbehörden an unseren verschiedenen Märkten würdigen, die sehr
hart dafür gearbeitet haben, die Auflagen der Genehmigungsverfahren für
unsere Transaktion in einem äußerst knappen Zeitrahmen zu erfüllen.
Abschließend möchte ich unseren Kollegen bei Deutsche Börse für die
gemeinsame Vision in Bezug auf den Wert, den wir für unsere Kunden,
Aktionäre und Mitarbeiter hätten schaffen können, sowie für ihren großen
Einsatz danken, den sie für die Genehmigung des Geschäfts geleistet
haben.”
Nach der Auflösung der Fusionsvereinbarung mit DB können Aktienrückkäufe
nach Ermessen des Managements in Form von Offenmarkt- oder privat
ausgehandelten Geschäften oder auf andere Weise ausgeführt werden,
abhängig von den in den Vereinigten Staaten und Europa geltenden
Gesetzen, Bestimmungen und Genehmigungen, strategischen Überlegungen,
Marktbedingungen und anderen Faktoren. Der Rückkauf in Höhe von 550
Millionen $ erfolgt im Rahmen einer im März 2008 erfolgten Bewilligung
des Vorstands von 1 Milliarde $.
Über NYSE Euronext
Die NYSE Euronext (NYX) ist ein führender globaler Börsenbetreiber und
Anbieter innovativer Handelstechnologien. An den Börsen des Unternehmens
in Europa und in den USA werden Aktien, Futures, Optionen,
festverzinsliche Wertpapiere und börsennotierte Produkte gehandelt. Mit
ca. 8.000 notierten Emissionen (ohne europäische strukturierte Produkte)
repräsentieren die Aktienmärkte von NYSE Euronext – die New Yorker
Börse, NYSE Euronext, NYSE Amex, NYSE Alternext und NYSE Arca – ein
Drittel des weltweiten Aktienhandels. Kein anderer globaler
Börsenbetreiber verfügt über eine vergleichbare Liquidität. Außerdem
betreibt NYSE Euronext auch NYSE Liffe, eines der führenden
Derivatgeschäfte in Europa und gemessen am Handelswert das zweitgrößte
der Welt. Über NYSE Technologies liefert das Unternehmen umfassende
Handelstechnologie, Konnektivität sowie Produkte und Dienstleistungen zu
Marktdaten. NYSE Euronext ist ein Unternehmen des S&P 500-Index und der
einzige Börsenbetreiber unter den Fortune-500-Unternehmen. Weitere
Informationen finden Sie unter: http://www.nyx.com.
Safe-Harbor-Erklärung
Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der
NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG hat die Alpha Beta Netherlands
Holding N.V. ("Holding”) ein Registration Statement (Form F-4) bei der
U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC”) eingereicht, das die SEC
am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement
enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen
Prospekt für Holding darstellen wird, der im Zusammenhang mit der NYSE
Euronext-Sondersitzung der Aktionäre am 7. Juli 2011 verwendet wurde,
und (2) einen Angebotsprospekt von Holding, der zugleich im Zusammenhang
mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von U.S. Aktionären
der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat außerdem eine
Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin”), eingereicht, deren
Veröffentlichung von der BaFin genehmigt wurde und die entsprechend den
Vorschriften des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz ("WpÜG")
am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde. Die Annahmefrist für das
Umtauschangebot endete um Mitternacht, am Ende des 13. Juli 2011,
(mitteleuropäische Sommerzeit), die zusätzliche Annahmefrist für das
Umtauschangebot endete um Mitternacht, am Ende des 1. August 2011
(mitteleuropäische Sommerzeit). Gemäß Abschnitt 39c des deutschen
Übernahmegesetzes waren Aktionäre der Deutschen Börse, die das
Umtauschangebot noch nicht angenommen hatten noch bis Mitternacht, am
Ende des 4. November 2011 in der Lage, dies zu tun (mitteleuropäische
Zeit).
Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige
Proxy Statement/den Prospekt, den Angebotsprospekt, die
Angebotsunterlage und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot
veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der
angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen
enthalten sein werden. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy
Statement/des Prospektes, des Angebotsprospekts sowie weiterer
Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht
wurden, erhalten Sie auf der Website der SEC www.sec.gov
verfügbar. Das Proxy Statement/der Prospekt, sowie die weiteren
Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com
kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage und die im
Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren
begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com
verfügbar.
Diese Pressemitteilung beinhaltet weder ein Kaufangebot noch die
Einholung eines Verkaufsangebots für Aktien der Holding, Deutsche Börse
AG oder NYSE Euronext. Die endgültigen Bedingungen und weiteren
Bestimmungen für das öffentliche Angebot werden in den
Angebotsunterlagen nach Erteilung der Genehmigung der Veröffentlichung
durch die BaFin mitgeteilt sowie in den Dokumenten, die bei der SEC
eingereicht wurden.
Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der
den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in
seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren europäischen Vorschriften
genügt. Das Umtauschangebot und die aktualisierte Angebotsunterlage
stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines
Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen Deutschlands, Großbritanniens und der
Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der
angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in
den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung
durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte
institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von
Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes
(Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der
jeweils geltenden Fassung), wird das Umtauschangebot weder unmittelbar
noch mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch
andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet)
oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet.
Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender
Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung,
Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig.
Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren
wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Somit dürfen die
Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für
qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika)
im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und
Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25
von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf
angeboten oder verkauft oder Personen in Japan – auch nicht für deren
Rechnung oder zu deren Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft
werden.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist
die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im
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Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
