17.07.2008 14:15
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UPDATE: Machtkampf zwischen EU und Madrid um Endesa-Kauf droht weiterzugehen

(NEU: Weitere Details, Hintergrund) Von Angelika Steinfort

   DOW JONES NEWSWIRES

BRÜSSEL/LUXEMBURG (Dow Jones)--Der langjährige Machtkampf zwischen der Europäischen Kommission und Madrid um die spanischen Bedingungen für Übernahmen im Energiesektor droht weiterzugehen. Die Europäische Kommission behält sich eine weitere Klage gegen die spanische Regierung im Übernahmefall des spanischen Energieversorgers Endesa durch den spanischen Mischkonzern Acciona und den italienischen Energieriesen Enel vor. Derzeit werde Madrids Antwort auf die Forderung der Kommission geprüft, die Bedingungen aufzuheben, die der spanische Energieregulierer CNE den Unternehmen für die Übernahme auferlegt hat, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag.

   Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die Befugnis der spanischen Strom- und Gaslieferungsbehörde (CNE) Übernahmen im Energiesektor zu genehmigen, einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt darstellt. Spanien hatte diese Regelung insbesondere im Rahmen des Übernahmeangebots der E.ON AG für den spanischen Energieversorger Endesa angewandt sowie bei der späteren Übernahmeabsicht von Acciona und Enel.

   In Spanien können seit 2006 Übernahmen im Energiesektor sowie die zur Energielieferung benötigten Anlagen nur nach vorheriger Genehmigung der Regulierungsbehörde übernommen werden. Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen EU-Recht und hatte eine Vertragsverletzungsklage erhoben und wurde in ihrer Auffassung jetzt vom EuGH unterstützt.

   Zwischen Madrid und der Kommission geht es nun weiter darum, dass die CNE der von der Kommission im Juli 2007 genehmigten Übernahme Endesas durch Enel und Acciona von einer Reihe Bedingungen abhängig gemacht, die Kommission darüber aber nicht informiert hatte. Im Dezember 2007 hatte die Kommission festgestellt diese Bedingungen seien unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht und Spanien aufgefordert, die Auflagen bis zum 10. Januar 2008 aufzuheben. Spanien kam dieser Aufforderung nicht nach, so dass die Kommission im Frühjahr ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete.

   Im am Berichtstag entschiedenen Verfahren gegen die grundsätzlichen Befugnisse der CNE räumt der EuGH zwar ein, dass eine solche Regelung aus Gründen des Allgemeininteresses, wie der öffentlichen Sicherheit, gerechtfertigt sein könnte. Darauf könne eine Regierung sich aber nur dann berufen, wenn es sich um eine "hinreichend schwere Bedrohung" handle, die ein gesellschaftliches Grundinteresse berühre. Dies treffe auf den bloßen Erwerb von Unternehmensbeteiligungen und Betriebsanlagen nicht zu.

   Die spanische Regierung habe nicht dargelegt, dass die Regelung der Vorabgenehmigung einer Übernahme durch die Regulierungsbehörde geeignet sei, das angestrebte Ziel der Energie-Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Befugnisse der CNE stünden zu diesem Ziel nicht in einem angemessenen Verhältnis, stellte der Gerichtshof fest.

   E.ON hatte im Juni von der EU-Kommission grünes Licht für die Übernahme von Endesa-Beteiligungen bekommen. Ursprünglich hatte der deutsche Konzern den spanischen Konkurrenten ganz übernehmen wollen. Die Transaktion war auch von der Kommission 2006 ohne Auflagen genehmigt worden. Aufgrund der von der CNE gemachten Auflagen für die Transaktion hatte E.ON die Pläne aber schließlich aufgegeben.

   In der Folge hatten sich Enel und Acciona in einem monatelangen Übernahmekampf mit Unterstützung der spanischen Regierung die Mehrheit an Endesa gesichert. E.ON hatte den Kauf von Beteiligungen in Frankreich, Spanien und Italien vereinbart. Sämtliche Vorhaben sind inzwischen von der Kommission genehmigt worden.

- Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490, europa.de@dowjones.com

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   July 17, 2008 08:11 ET (12:11 GMT)

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