09.07.2008 16:21
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Umsetzung der EU-Finanzmarktdirektiven lässt zu wünschen übrig

   BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Staaten sind bei der Umsetzung der Binnenmarktgesetze in innerstaatliches Recht inzwischen zwar kaum mehr im Rückstand, bei den Finanzmarktdirektiven fällt die Bilanz aber weniger gut aus. Wie aus dem am Mittwoch von der Europäischen Kommission veröffentlichten Binnenmarktanzeiger hervorgeht, wurden 4,5% der EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen von den Mitgliedstaaten noch nicht umgesetzt.

   Weder Unternehmen noch Bürger könnten in diesem Fall das Potential des Binnenmarkts ausschöpfen, erklärte Kommissar Charlie McCreevy. Gleiches gelte für den freien Personenverkehr, hier werde ein Rückstand von insgesamt 7,9% verzeichnet.

   Insgesamt aber haben die meisten Mitgliedstaaten das von den Staats- und Regierungschefs vereinbarte Ziel bereits erreicht, nachdem sie bis 2009 ihren Rückstand bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften auf maximal 1% verringern sollten. Unter anderem erzielte Deutschland diesmal sein bestes Ergebnis bislang und hat jetzt nur noch ein Defizit von 0,5%. Am schlechtesten schnitten Tschechien, Portugal, Polen, Luxemburg und Zypern ab. Spitzenreiter mit einem Umsetzungsdefizit von Null ist Bulgarien, das erst 2007 der EU beigetreten ist.

   McCreevy kündigte an, die Kommission werde sich nun stärker auf die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Gesetze konzentrieren, da die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren nach wie vor relativ hoch sei. Weiterhin steht Italien mit diesmal 127 laufenden Verfahren an der Spitze. Deutschland landete mit 87 Verfahren nach Spanien, Frankreich und Griechenland auf Rang fünf. Fast ein Viertel aller anhängigen Vertragsverletzungsverfahren betreffen der Kommission zufolge die Umweltgesetzgebung. Es folgen Verstöße gegen Steuervorschriften und Zollunion.

DJG/ang/kth (END) Dow Jones Newswires

   July 09, 2008 10:19 ET (14:19 GMT)

   Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.- - 10 19 AM EDT 07-09-08

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