Hannover (ots) - (AWD Holding AG) - Der NDR berichtet über
angeblich neue Sicherheitslücken beim AWD. Konkret geht es um den
Zugang externer IT-Berater zum Datennetzwerk des Unternehmens. Dazu
ist festzustellen:
Sofern externe Berater - wie in jedem größeren Unternehmen üblich
tätig sind, haben diese die Pflicht, die Regeln des Datenschutzes
und der Verschwiegenheit zu befolgen und so einen unrechtmäßigen
Zugriff auf Kundendaten auf legale Art und Weise unmöglich zu machen.
Zugänge zu Kundendaten von außen sind mehrfach gesichert.
Der Vorwurf des NDR, der Sicherheitsstandard von AWD entspreche
nicht der Branche ist falsch.
Bereits am 14. Oktober hatte uns der NDR von einem offenkundigen
Fall von Datendiebstahl in Kenntnis gesetzt. AWD hat daraufhin
Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, den
Landesdatenschutzbeauftragten informiert und den NDR gebeten, die
Ermittlungen zu unterstützen. Dieser Bitte hat sich der NDR bis heute
bedauerlicherweise entzogen, indem er die Herausgabe der ihm
zugespielten Daten an die Staatsanwaltschaft verweigert. Dabei hat
AWD wiederholt darauf verwiesen, dass der Informantenschutz, auf den
sich der Sender bezieht, bei der Herausgabe der Daten zu Händen der
Staatsanwaltschaft gewährleistet ist, indem die Daten einem vom
Gericht zu bestimmenden neutralen Gutachter zur Prüfung zu übergeben
sind. AWD fordert den NDR auf, seine neuen Erkenntnisse der
Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen um die Täter dingfest zu
machen.
Zur Klärung des Sachverhaltes und um alles zu tun, um den oder die
Täter dingfest zu machen, wird AWD am 19. November vor dem
Landgericht Hamburg die Klage gegen den NDR begründen.
Originaltext: AWD Holding AG
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