München (aktiencheck.de AG) - Der Versicherungskonzern
Allianz SE gab am Mittwoch bekannt, dass ihr Vorstand beschlossen hat, die von der
Allianz SE begebenen Genussscheine mit der ISIN DE0008404054 gemäß § 6 Absatz 4 der Genussscheinbedingungen mit Wirkung zum 31.12.2009 zu kündigen.
Die Genussscheininhaber erhalten für jeden Genussschein im Nennbetrag von 5,12 Euro einen Ablösungsbetrag, der 122,9 Prozent des volumengewichteten Durchschnittskurses der Allianz-Aktie aufgrund der Kursnotierungen an der Wertpapierbörse in München während der letzten drei Monate vor der Beendigung des Genussrechtsverhältnisses entspricht, mindestens jedoch den Betrag von 72,39 Euro je Genussschein. Dieser Mindestbetrag ist - wie in § 6 Absatz 4 der Genussscheinbedingungen festgelegt - anzupassen, sofern bis zum 31.12.2009 noch bestimmte Veränderungen des Grundkapitals der Allianz SE erfolgen. Der Ablösungsbetrag wird am 4. Januar 2010 fällig.
Daneben erhalten die Genussscheininhaber an dem auf die ordentliche Hauptversammlung der Allianz im Jahr 2010 - vorgesehener Termin ist der 05.05.2010 - folgenden Bankarbeitstag gegen Vorlage des Ausschüttungsanteilsscheins Nr. 32 die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2009 nach § 2 der Genussscheinbedingungen.
Die Allianz-Aktie notierte zuletzt in Frankfurt bei 65,35 Euro (+3,12 Prozent). (24.06.2009/ac/n/d)